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Gezerre um Finanzierung von AHV und Pensionskassen

Bürgerliche Politiker und die Versicherungswirtschaft blasen einmal mehr zum Angriff auf die Renten aus der AHV und den Pensionskassen. Die Renditen seien zu tief, die Menschen würden immer älter, deshalb müssten die Renten sinken. Auch der Bundesrat stimmt mit ein. 

Es stimmt: Wir werden im Durchschnitt immer älter. Das Geld, von dem wir AHV- oder Pensionskassen-Rente beziehen, muss immer länger reichen. Doch wenn man die Demografie-Fachleute fragt, ob das nun so weitergeht, sagen die meisten, der «Peak» sei erreicht: Noch älter werde die Bevölkerung in den nächsten Jahren wohl nicht.

Trotzdem schlagen vor allem die privaten Versicherungen weiter Alarm: der Umwandlungssatz der Pensionskassen sei immer noch viel zu hoch. Wenn man den Rentnerinnen und Rentnern jedes Jahr 6,8 Prozent ihres angesparten Kapitals auszahlen müsse, reiche das Geld nur 14 Jahre. Tatsächlich könnte eine Pensionskasse so in Schwierigkeiten kommen – das statistische Durchschnittsalter beträgt in der Schweiz heute für Männer etwas über 80, für Frauen fast 85 Jahre. Wären die individuellen Sparguthaben aufgebraucht, müsste die Pensionskasse auf ihre Reserven zurückgreifen, denn die Renten sind garantiert.

Der Einfluss der Börse

Ein Problem, mit dem die Pensionskassen in den letzten Jahren kämpften, waren die relativ bescheidenen Erträge auf dem angelegten Geld. Die Zins- und Börsengewinne sind nämlich ebenfalls wichtige «Beitragszahler». Und weil diese Erträge derzeit eher kleiner sind, werden auch die einbezahlten Gelder auf dem individuellen Konto nur noch mit 1,5 Prozent verzinst. Diesen Satz legt der Bundesrat jedes Jahr neu fest – oder auch nicht (vgl. Beitrag rechts oben).

Bescheidene Erträge beeinflussen den «technischen Zinssatz» einer Pensionskasse negativ. Mit ihm rechnen die Institutionen die erwarteten Renditen der nächsten Jahre aus – was sich direkt auf die Verzinsung der Altersguthaben und damit der Renten auswirkt. Dazu kommt, dass die Zins- und Börsenerträge auch den «Deckungsgrad» einer Pensionskasse beeinflussen. Dieser gibt an, ob zu einem definierten Zeitpunkt alle Versicherten auf einmal ihr Geld zurückziehen könnten und ob die Kasse dann alle Verpflichtungen wahrnehmen könnte.

In der Konsequenz schlägt der Bundesrat vor, den Umwandlungssatz bis auf 6 Prozent zu senken, was allerdings zu markant tieferen Renten führen wird. Kein Wunder, sind die Sanierungsrezepte so umstritten.

Der «überobligatorische Teil»

Die Zweiteilung der Zweiten Säule in einen obligatorischen (gesetzlichen) und einen überobligatorischen Bereich macht die Sache noch einmal komplizierter. Nach Gesetz müssen Löhne ab 21 060 Franken und bis 84 240 Franken pro Jahr mit der Pensionskasse abgerechnet werden: Angestellte und Arbeitgeber zahlen einen gleich grossen Beitrag ein. Die Kasse bestimmt die Höhe der Beiträge, meist zwischen je 6,5 und 9 Prozent.

Im überobligatorischen Bereich gilt diese Vorschrift allerdings nicht. Wenn Unternehmen schon ab dem ersten Lohnfranken BVG-Beiträge zahlen und auch hohe Löhne versichern, gelten ihre eigenen Regeln. Aus diesem Grund kann beispielsweise die Pensionskasse der SBB «Wackel-Renten» ankündigen (siehe «Es droht der grösste Rentenklau aller Zeiten»). Die SBB-Kasse ist damit nicht allein: Auch andere Pensionskassen berufen sich angesichts der niedrigen Zinsen darauf, dass sie ja überobligatorische Leistungen anbieten.

AHV: Die Aktiven bezahlen

In der AHV gibt es das ganze Problem des Umwandlungssatzes nicht. Die Renten werden im Umlageverfahren finanziert: AHV-Beiträge der aktiven Bevölkerung und der Arbeitgeber werden direkt wieder als Renten verteilt. Solange die Zahl der Beschäftigten weiter steigt, können die Renten einer älter werdenden Bevölkerung finanziert werden. Das Gespenst, die AHV könne die Renten nicht mehr finanzieren, wird zwar regelmäs­sig um die Häuser geschickt, doch ein wirkliches Problem hat die Altersvorsorge in ihrer inzwischen 65-jährigen Geschichte noch nie erlebt.

Der Gewerkschaftliche Vorschlag heisst: AHVplus

Zuletzt wurde das Loch in der AHV-Kasse 1999 mit einer Erhöhung der Mehrwertsteuer gestopft. Die Gewerkschaften schlagen stattdessen mit der Initiative AHVplus – sie verlangt um zehn Prozent höhere Renten – vor, die Tabaksteuer zu erhöhen. Allein mit den vollen Erträgen der Tabak- und Alkoholsteuer liesse sich die Rentenerhöhung finanzieren. Auch eine nationale Erbschaftssteuer würde zwei Milliarden pro Jahr in die AHV-Kasse spülen.

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