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Grünes Licht für den neuen GAV der grafischen Industrie

Es war ein zähes Ringen bis zuletzt: Nach dem Verhandlungsabbruch im November und einem mehrmonatigen vertragslosen Zustand brachte die 7. Verhandlungsrunde den Durchbruch: Der neue GAV für die grafische Industrie ist unterschriftsbereit. Das letzte Wort haben nun die Gremien von syndicom, syna und Viscom.

Unterschriftsbereit:
© Bruno Füchslin

Endresultat Mai 2013 (PDF)

 

Für den neuen  GAV für die grafische Industrie wird beim Bundesrat ein Gesuch für die Allgemeinverbindlichkeitserklärung gestellt. Dies bekräftigten auch die Vertreter des Unternehmensverbandes Viscom mit ihrer Unterschrift unter die ausgehandelten Artikel des neuen Gesamtarbeitsvertrages, der - wenn alle Gremien ihr Einverständnis geben - am 1. Juli 2013 in Kraft treten kann.

Für die Gewerkschaften syndicom und syna ist das zusammen mit der Erhöhung der Minimallöhne um 200 Fr. und dem Status quo in den Zeitungsdruckereien die wichtigste Errungenschaft des neuen Vertragswerks. Dieses muss noch von der syndicom-Branchenkonferenz (voraussichtlich am 8. Juni), der Branchenkommission von syna (Anfang Juni) und der Viscom-Delegiertenversammlung (am 31. Mai) sowie einer Urabstimmung bei Viscom abgesegnet werden. Der erweiterte syndicom-Branchenvorstand vom 4. Mai empfiehlt der Branchenkonferenz, dem Verhandlungsergebnis zuzustimmen.

Im Lichte der tiefgreifenden Strukturkrise, in der sich die Druckbranche nicht zuletzt wegen der globalen Digitalisierung befindet, bringt der neue Gesamtarbeitsvertrag nicht nur Verbesserungen. Trotz der gegenseitig abgerungenen Zugeständnisse ist das Ergebnis aus gewerkschaftlicher Sicht positiv zu werten.

Die wichtigsten Punkte

  • Umsetzung der Allgemeinverbindlichkeit - ein seit Ende der 90er-Jahre zentrales Anliegen der Gewerkschaften, wird damit erfüllt!
  • Erhöhung der Mindestlöhne um 200 Franken.
  • kein Abbau in Zeitungsdruckereien, weder bei Zuschlägen noch bei der 40-Std.-Woche
  • Erhöhung der Löhne von Auszubildenden um 50 Franken im 1. und 2. Lehrjahr (plus 13. Monatslohn als Anspruch)
  • eine Vereinbarung zur Finanzierung der beruflichen Weiterbildung
  • verbindlichere Formulierung für die Gleichstellung von Mann und Frau
  • Erarbeitung eines Modells für Frühpensionierungen
  • Normalarbeitszeit bleibt 40 Stunden pro Woche
  • Akzidenzdruckereien erhalten die Möglichkeit, die 42-Std.-Woche einzuführen (schriftliches Abkommen mit der Betriebskommission und Überprüfung nach 2 Jahren).
  • Senkung der Zuschläge für Nachtarbeit im Akzidenzdruck auf 50% bei Besitzstandwahrung (im Zeitungsdruck bleiben die bisherigen 70%)


Wie geht es jetzt weiter?
Die in sieben Verhandlungstagen (und einem "Sondierungsgespräch") getroffenen Vereinbarungen gehen nun in die beteiligten Verbände zurück. syndicom und syna entscheiden in ihrer Branchenkonferenz respektive Branchenkommission, der Viscom entscheidet am 31. Mai anlässlich seiner Delegiertenversammlung, ob der so vorgeschlagene Gesamtarbeitsvertrag unterzeichnet werden soll. Geben alle drei Gremien grünes Licht, wird der GAV 2013 mit den angepassten und den neuen Artikeln zur juristisch stichfesten definitiven Version ausgearbeitet und kann beidseits unterschrieben werden. Wo gefordert, finden Urabstimmungen statt. Ziel ist es, dass der GAV 2013 am 1. Juli 2013 in Kraft treten kann. Die Vereinbarung über die Weiterbildung tritt rückwirkend auf den 1. Januar in Kraft.

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