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Gut zum Druck: Der GAV kommt branchenweit

Die Arbeitnehmenden der grafischen Industrie aus den Gewerkschaften syndicom und Syna haben dem Ergebnis der Verhandlungen über einen neuen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) mit einer Mehrheit von 97 Prozent zugestimmt. Der neue GAV tritt am 1. Januar 2016 in Kraft und bleibt während mindestens 3 Jahren gültig. 

 

Die Verhandlungen wurden in den vergangenen Monaten in einem für die grafische Industrie sehr schwierigen wirtschaftlichen Klima geführt. Der katastrophale Entscheid der Schweizerischen Nationalbank vom 15. Januar 2015 hat die Probleme der Branche noch verschärft. Trotz dieser ungünstigen Voraussetzungen ist es den Gewerkschaften aber gelungen, die Arbeitsbedingungen zu verteidigen.

Eine Senkung des Zuschlags für Nachtarbeit wurde verhindert und die Mindestlöhne für das gelernte und ungelernte Personal, die der Arbeitgeberverband der Druckindustrie, Viscom, teilweise streichen wollte, bleiben unverändert im neuen GAV enthalten. Als Normalarbeitszeit gilt weiterhin die 40-Stunden-Woche. Die von Viscom zu Beginn der Verhandlungen angestrebte Demontage des GAV hat nicht stattgefunden.

So wollte der Arbeitgeberverband beispielsweise die Krankentaggelder kürzen und einen Krisenartikel einführen, der es den Unternehmen erlaubt hätte, während einer gewissen Zeitspanne von den Bestimmungen des GAV abzuweichen.

Bald schon Allgemeinverbindlicher GAV

Im Übrigen soll das Gesuch für die Allgemeinverbindlicherklärung des GAV dem SECO so rasch wie möglich unterbreitet werden. Wird diesem Gesuch stattgegeben, dann kommt es zum ersten allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsvertrag in der Geschichte der schweizerischen Industrie.

Die neuen Regelungen

Ab 2016 kann die 42-Stunden-Woche sowohl in Akzidenz- als auch Zeitungsdruckereien eingeführt werden. Letzteren war dies gemäss dem aktuellen GAV bis anhin nicht erlaubt. Diese Arbeitszeiterhöhung erfordert jedoch eine schriftliche Vereinbarung zwischen der Geschäftsleitung und der Personalkommission oder den betroffenen Mitarbeitenden. Mahlzeitenentschädigungen ebenso wie Extrazulagen für Pausen, während denen der Arbeitsplatz nicht verlassen werden darf, werden bei allen Arbeitnehmenden, die aktuell Anspruch darauf haben, in den Grundlohn integriert. Im neuen GAV sind diese Zulagen nicht mehr enthalten, dafür gelten Pausen bei Mehrschicht- und Nachtarbeit immer als Arbeitszeit.

Mit der Einigung zufrieden

Damit diese Ergebnisse erreicht werden konnten, mussten syndicom und Syna auf ihre Forderung für ein Frühpensionierungsmodell verzichten. Mit der Einigung sind wir zufrieden. Die Gefahr eines vertragslosen Zustands konnte abgewendet werden. Wir sind überzeugt, dass die Schwierigkeiten der Branche nicht gelöst werden können, indem der GAV demontiert wird. Im Gegenteil, es braucht gute und gesicherte Arbeitsbedingungen.

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