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Deine Beunruhigung ist absolut verständlich. Dennoch darfst du nicht in Panik geraten. Wende dich möglichst rasch an dein Regionalsekretariat, damit du richtig betreut wirst. Es ist nicht gut, in einem solchen Fall auf sich allein gestellt zu sein, und die Rechtsberatung unserer Gewerkschaft kann dir helfen!

Werden die unten genannten Bedingungen eingehalten, hat dein Arbeitgeber das Recht, sogenannte provisorische Massnahmen wie die Suspendierung des Arbeitsverhältnisses zu verhängen, um ein öffentliches oder privates Interesse zu wahren, das seiner Ansicht nach durch dein Verhalten verletzt wurde. Hier geht es um das Interesse der Postkundinnen und -kunden, die sich darauf verlassen können müssen, dass die dem Unternehmen anvertrauten Gelder bestimmungsgemäss verwendet werden. Vor der Verhängung einer provisorischen Massnahme muss der Arbeitgeber die vorhandenen Interessen gegeneinander abwägen. Im vorliegenden Fall sind dies das bereits erwähnte öffentliche Interesse und dein privates Interesse an der Fortführung des Arbeitsverhältnisses und der Lohnfortzahlung für den Unterhalt deiner Familie.

Das Prinzip der Verhältnismäs­sigkeit, das der Arbeitgeber beachten muss, verpflichtet ihn, unter den ihm zur Verfügung stehenden provisorischen Massnahmen diejenige zu wählen, die dein privates Interesse am wenigsten beeinträchtigt und gleichzeitig das angeblich verletzte öffentliche Interesse möglichst gut wahrt.

Eine Lohnstreichung ist eine provisorische Massnahme, die in wirklich schwerwiegenden Verdachtsfällen der finanziellen Veruntreuung zusätzlich verhängt werden kann. Das ist bei dir nicht der Fall, da nur die Suspendierung des Arbeitsverhältnisses als provisorische Massnahme verhängt wurde.

Wie der Name schon sagt, ist die provisorische Massnahme befristet. Sie darf nicht länger dauern als die Zeit, die zwingend für die Abklärung der erhobenen Vorwürfe erforderlich ist. Sollte sich die Massnahme als ungerechtfertigt erweisen, muss die oder der Mitarbeitende ihre oder seine Rechte zurückerhalten. In deinem Fall würde das bedeuten, dass du wieder an deinen Arbeitsplatz zurückkehren kannst.

Die Anhörungen des internen Sicherheitsdienstes müssen aus­serdem auf respektvolle Art und Weise erfolgen. Du darfst dabei nicht den Eindruck erhalten, du wärest bereits schuldig gesprochen worden. Die gestellten Fragen dürfen nicht so formuliert werden, dass sie sich für dich wie Fallen anfühlen und dass du vor eine vollendete Interpretation der Ereignisse gestellt wirst, die nicht deiner eigenen Wahrnehmung der Tatsachen entspricht. Zögere auf keinen Fall, mit uns in Kontakt zu treten!

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