Inakzeptable homophobe Attacken gegen eine Journalistin
Eine Journalistin der Tribune de Genève ist Ziel heftiger und homophober verbaler Angriffe des rechtsextremen Holocaust-Leugners Alain Soral und der Leser*innen seines Blogs geworden. Diese inakzeptablen Machenschaften müssen unbedingt rechtlich belangt werden.
In Frankreich wurde der Rechtsextreme Alain Soral bereits mehrfach verurteilt, unter anderem wegen Aufruf zu Hass, Rechtfertigung von Kriegsverbrechen und Leugnung des Holocausts. Seit zwei Jahren lebt er in Lausanne, von wo aus er weiter seine unhaltbaren Inhalte verbreitet, insbesondere über seinen Blog. Nachdem sie einen Artikel über die Kurse des Franzosen verfasst hat, ist eine Journalistin der Tribune de Genève seither Ziel inakzeptabler und homophober persönlicher Angriffe – in einem Online-Video und in Kommentaren, die Alain Sorals Bewunderer posten.
Anfeindungen und Angriffe gegen die Medienschaffenden sind ein leider bekanntes Phänomen. Die sozialen Netzwerke haben die Gewalt und das Gefühl der Straflosigkeit seitens ihrer Urheber*innen noch verstärkt. Besonders unerträglich ist es aber, dass eine Journalistin persönlich attackiert wird, die nichts anderes als ihre Arbeit und ihren Informationsauftrag erfüllt hat, und dass homophobe Hassreden ungestraft publiziert werden.
Die Waadtländer Justiz muss sich der Sache Alain Soral annehmen und klarstellen, dass Homophobie keine Meinung, sondern ein Delikt ist. Das Schweizerische Strafgesetzbuch sieht in Artikel 261bis – der am 1. Juli 2020 nach einer Volksabstimmung eingeführt wurde – vor, dass solche Diskriminierungen und Aufrufe zu Hass bestraft werden.
Die Verleger müssen handeln und die Journalist*innen, die auf den sozialen Netzwerken und im Internet zunehmend heftig angefeindet werden, mit Konzepten für eine Betreuung, Begleitung und Unterstützung schützen.
Im vergangenen Jahr publizierte die UNESCO die Ergebnisse einer weltweiten Umfrage, wonach 73 % der Journalistinnen angaben, bei ihrer Arbeit digitale Gewalt erfahren zu haben. 25 % wurden schon körperlich bedroht.
syndicom sichert der betroffenen Journalistin der Tribune de Genève und allen anderen Medienschaffenden, die beruflich Opfer von Belästigung und Angriffen werden, ihre volle Unterstützung zu. Wenn Medienschaffende bedroht, eingeschüchtert oder bedrängt werden, ist das ein Angriff auf die Informationsfreiheit und -pflicht. Um die Pressefreiheit zu verteidigen, müssen die Medienschaffenden in ihrer Arbeit geschützt werden.