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JA zum neuen GAV der grafischen Industrie

Die Arbeitnehmenden der grafischen Industrie aus den Gewerkschaften syndicom und Syna haben dem Ergebnis der Verhandlungen über einen neuen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) mit einer Mehrheit von 97% zugestimmt. Der neue GAV tritt am 1. Januar 2016 in Kraft und bleibt während mindestens 3 Jahren gültig.

© Margareta Sommer

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Die Verhandlungen wurden in den vergangenen Monaten in einem für die grafische Industrie sehr schwierigen wirtschaftlichen Klima geführt. Der katastrophale Entscheid der Schweizerischen Nationalbank vom 15. Januar 2015 hat die Probleme der Branche verschärft. Trotz dieser ungünstigen Voraussetzungen ist es den Gewerkschaften aber gelungen, die Arbeitsbedingungen zu verteidigen.

Eine Senkung des Zuschlags für Nachtarbeit wurde verhindert und die Mindestlöhne für das gelernte und ungelernte Personal, die der Arbeitgeberverband der Druckindustrie viscom teilweise streichen wollte, bleiben unverändert im neuen GAV enthalten. Als Normalarbeitszeit gilt weiterhin die 40-Stunden-Woche.

 

 

Erster allgemeinverbindlicher GAV in der Schweizer Industrie
Die von viscom zu Beginn der Verhandlungen angestrebte Demontage des GAV hat nicht stattgefunden. So wollte der Arbeitgeberverband beispielsweise die Krankentaggelder kürzen und einen Krisenartikel einführen, der es den Unternehmen erlaubt hätte, während einer gewissen Zeitspanne von den Bestimmungen des GAV abzuweichen. Im Übrigen soll das Gesuch für die Allgemeinverbindlichkeitserklärung (AVE) des GAV dem SECO so rasch wie möglich unterbreitet werden. Wird diesem Gesuch stattgegeben, dann kommt es zum ersten allgemeinverbindlichen GAV in der Geschichte der schweizerischen Industrie.


Ab 2016 kann die 42-Stunden-Woche sowohl in Akzidenz- als auch Zeitungsdruckereien eingeführt werden. Letzteren war dies gemäss dem aktuellen GAV bis anhin nicht erlaubt. Diese Arbeitszeiterhöhung erfordert jedoch eine schriftliche Vereinbarung zwischen der Geschäftsleitung und der Personalkommission oder den betroffenen Mitarbeitenden.

Mahlzeitenentschädigungen ebenso wie Extrazulagen für Pausen, während derer der Arbeitsplatz nicht verlassen werden darf, werden bei allen Arbeitnehmenden, die aktuell Anspruch darauf haben, in den Grundlohn integriert. Im neuen GAV sind diese Zulagen nicht mehr enthalten, dafür gelten Pausen bei Mehrschicht- und Nachtarbeit immer als Arbeitszeit.


Vertragsloser Zustand abgewendet
Damit diese Ergebnisse erreicht werden konnten, mussten die Gewerkschaften auf ihre Forderung für ein Frühpensionierungsmodell verzichten. Mit der erreichten Einigung sind sie aber dennoch zufrieden. Die Gefahr eines vertragslosen Zustands, der schwerwiegende Konsequenzen für die Arbeitnehmenden und die Unternehmen gehabt hätte, konnte so abgewendet werden. syndicom und Syna sind überzeugt, dass die Schwierigkeiten der Branche nicht gelöst oder geregelt werden können, indem der GAV in den Papierkorb geworfen wird.

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