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JA zum neuen GAV für die grafische Industrie

Mit grosser Mehrheit haben sich die Branchenkonferenzen der Gewerkschaften syndicom und Syna am Samstag, 8. Juni 2013, für den neuen Gesamtarbeitsvertrag in der grafischen Industrie ausgesprochen. Der neue GAV tritt am 1. Juli 2013 in Kraft und wird für allgemeinverbindlich erklärt. Ausserdem werden die Mindestlöhne erhöht. Dennoch mussten über Ausnahmeregelungen Zugeständnisse gemacht werden.

© Barbara Lehmann

Sieben zähe Verhandlungsrunden zwischen den Gewerkschaften und dem Unternehmensverband Viscom waren dem ausgehandelten Kompromiss vorausgegangen.


Den Ausschlag für die breite Zustimmung der Gewerkschaftsmitglieder aus der grafischen Industrie gab die Einführung der Allgemeinverbindlicherklärung (AVE), die jetzt beim Bundesrat beantragt wird. Damit führt ein über 20 Jahre dauernder Kampf der Gewerkschaften zum Erfolg.

 

Weitere Erfolge für syndicom und Syna sind die Erhöhung der Mindestlöhne um 200 Franken für Ungelernte (ausgenommen Buchbindereien) auf 3800 Franken und für ausgelernte BerufseinsteigerInnen auf 4200 Franken. Lernende bekommen künftig den 13. Monatslohn garantiert und die Löhne im 1. und 2. Lehrjahr erhöhen sich um 50 Franken. Verteidigt wurden ausserdem die 40-Stunden-Woche und die Zuschläge für Nachtarbeit in den Zeitungsdruckereien.

Verbindliche Löhne für alle
Mit der Allgemeinverbindlicherklärung (AVE) werden die ausgehandelten Mindestlöhne auch für nicht vertragstreue Betriebe vorgeschrieben. Zugeständnisse mussten die Gewerkschaften bei den Betrieben machen, die keine Zeitungen drucken. Hier können die Zuschläge für Nachtarbeit von bisher 70 Prozent auf bis zu 50 Prozent gesenkt werden.

 

Allerdings gilt auch hier das Prinzip der Besitzstandwahrung: Mit der Zuschlagsreduktion verbundene Einkommenssenkungen müssen mit der Erhöhung der Grundlöhne oder mit einer monatlichen Ausgleichszahlung aufgefangen werden. Ausserdem ist es Betrieben, die keine Zeitungen drucken, in Ausnahmefällen – und in Absprache mit der Belegschaft – künftig möglich, die Wochenarbeitszeit auf 42 Stunden zu erhöhen.

Mit diesen Kompromissen beweisen die Gewerkschaften ihr Verständnis für die schwierige Situation im Druckgewerbe, die teils der technologischen Entwicklung, teils der Globalisierung und dem starken Schweizer Franken geschuldet ist. Gleichzeitig bekräftigen syndicom und Syna ihre Ansicht, dass der Strukturkrise andere Massnahmen entgegengesetzt werden müssen, als eine Verlängerung der Arbeitszeit, mit der die Überkapazitäten in der grafischen Branche nur noch weiter erhöht werden.

 

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