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Jetzt braucht es Lohnkontrollen

25 Jahre nach dem Frauenstreik

© Margareta Sommer

Morgen, am 14. Juni 2016, genau 25 Jahre nach dem erfolgreich vom Schweizerischen Gewerkschaftsbund (SGB) angestossenen Frauenstreik, werden die SGB-Frauen in mehreren Städten mit Aktionen und verlängerten Pausen gegen eine drohende Einfrierung des ungenügenden Status quo hinsichtlich Lohngleichheit protestieren.

Vor versammelter Presse haben die SGB-Frauen heute ihren entsprechenden programmatischen Ansatz der Öffentlichkeit vorgestellt. Sie erinnern daran, dass trotz 20 Jahren Gleichstellungsgesetz (GlG) die Löhne von Frauen und Männern immer noch im Bereich von 15 % differieren. Rund die Hälfte dieser Differenz ist diskriminierend. Weil freiwillige Massnahmen wie der sogenannte Lohngleichheitsdialog bei nur spärlichem Erfolg versandeten, sind nunmehr mittels einer Revision des GlG Kontrollen der Lohngleichheit nötig. Obwohl der Bundesrat bei dieser Revision bisher nur sehr schüchterne Schritte in diese Richtung tat, geht das vielen bürgerlichen Nationalräten bereits zu weit: Sie wollen die Revision bereits jetzt abwürgen, unter anderem mit der abstrusen Behauptung, die Lohnungleichheit werde statistisch gravierend überschätzt.

Die SGB-Frauen werden sich für eine Revision des GlG und für Lohnkontrollen wehren. Die Ansprüche nach Lohngleichstellung können nicht weiterhin so nonchalant angegangen werden. Korrekt entlöhnende Unternehmen haben von Kontrollen nichts zu befürchten. Im Gegenteil: sie werden an Prestige gewinnen. Zudem bauschen die Gegner der Kontrollen deren bürokratischen Aufwand auf. Aus der gewerkschaftlichen Erfahrung zeigt sich, dass Lohnklagen, an sich ein verdienstvolles Mittel, Kontrollen nicht ersetzen können. Denn Lohnklagen verlangen einen langen Atem und viel Konfliktfähigkeit. Gleichzeitig sind sie oft ein Karriererisiko. Deshalb verzichten viele Betroffene auf diesen Weg.

25 Jahre nach dem Frauenstreik und 20 Jahre nach Inkraftsetzung des Gleichstellungsgesetzes verlangen die SGB-Frauen deshalb den "ganzen Geburtstagskuchen": via Lohnkontrollen jetzt!  (SGB)

 

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