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Jetzt muss die PostCom das Postgesetz bei den Anbieterfirmen durchsetzen

Jahresbericht 2013 der PostCom

© PostCom

Heute hat die Postregulationsbehörde PostCom ihren Bericht für das Jahr 2013 vorgelegt. Der Bericht zeigt einige gravierende Probleme beim Vollzug des Postgesetzes auf. Die Gewerkschaft syndicom kritisiert, dass noch immer viele Anbieter von postalischen Dienstleistungen ihrer gesetzlichen Meldepflicht nicht nachgekommen sind. Die PostCom muss sich endlich gegenüber den säumigen Unternehmen durchsetzen und den Rahmen für die Definition der branchenüblichen Arbeitsbedingungen setzen.

 

Seit dem 1. Oktober 2012 schreibt das neue Postgesetz eine Meldepflicht für jedes Unternehmen vor, das im eigenen Namen professionelle Postdienste erbringt. Im PostCom-Bericht wird festgestellt, dass sich eine «zu kleine Zahl» der meldepflichtigen privaten Firmen registriert hat und dass deren Angaben «teils lückenhaft und unvollständig» sind. syndicom fordert von der PostCom ein forscheres Vorgehen gegenüber den säumigen Firmen. Ohne eine sofortige Durchsetzung der gesetzlichen Meldepflicht kann die PostCom ihre Aufgabe nicht wahrnehmen. Für syndicom ist  entscheidend, dass die Voraussetzungen geschaffen werden, damit die Einhaltung der branchenüblichen Arbeitsbedingungen kontrolliert werden kann.

 

Aus dem Bericht geht hervor, dass sich die PostCom ein erstes Mal über die Abgrenzung von möglichen Teilmärkten Gedanken gemacht hat. Diese Abgrenzung ist eine zentrale Forderung der Branchengewerkschaft syndicom. Denn die Definition der branchenüblichen Arbeitsbedingungen, welche die Angestellten vor Lohn- und Sozialdumping schützt, kann nur nach Teilmärkten erfolgen.

 

Die PostCom muss jetzt endlich eine aktive Rolle bei der Analyse der Märkte übernehmen und die Eckwerte für die branchenüblichen Arbeitsbedingungen liefern. Erst auf dieser Grundlage ist es den Sozialpartnern möglich, für die entsprechenden Branchen einen Gesamtarbeitsvertrag auszuhandeln.

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