Jetzt schlägt’s 13! NZZ angezeigt - Verdacht auf Verletzung des Arbeitsgesetzes
Am 13. Mai 2014 haben impressum und syndicom die NZZ-Mediengruppe beim Arbeitsinspektorat angezeigt. Sie werfen ihr vor, das Arbeitsgesetz zu verletzen und den Gesundheitsschutz gegenüber ihren Journalistinnen und Journalisten zu vernachlässigen. Insbesondere wird bei den Medienschaffenden der NZZ die Arbeitszeit nicht korrekt erfasst. Eine vereinfachte Zeiterfassung wäre - soweit gesetzeskonform - zwar branchengerechter, könnte aber nur zusammen mit einem Gesamtarbeitsvertrag ihren Zweck erfüllen.
Wie bereits am 13. Januar und am 13. Februar wurde ein Medienunternehmen wegen mutmasslicher Verletzung des Arbeitsgesetzes angezeigt. Dieses Mal richtet sich die Anzeige von impressum und syndicom gegen die AG für die Neue Zürcher Zeitung. Auch hier wird gemäss den Informationen, die den Organisationen vorliegen, der gesetzlich vorgeschriebene Gesundheitsschutz vernachlässigt. Regelmässig werden Redaktionsmitarbeitenden Aufgaben übertragen, die innerhalb der regulären Arbeitszeit nicht erledigt werden können. Mangels gesetzeskonformer Arbeitszeiterfassung wird eine geregelte Kompensation oft verunmöglicht. Die Überarbeitung gefährdet die Gesundheit der Mitarbeitenden.
Bild: Salva Leutenegger (links, impressum) und Sara
Vogt (rechts, syndicom) nach der Übergabe der
Informationen für die Mitarbeitenden der NZZ.
Bild: Daniel Suter
impressum und syndicom unterstreichen, dass sie die Probleme lieber auf sozialpartnerschaftlichem Weg lösen würden, als über eine Anzeige. In den bald 10 Jahren des vertragslosen Zustands zeigten sich aber weder die einzelnen Deutschschweizer Medienunternehmen noch der Verband Schweizer Medien bereit, wieder einen Gesamtarbeitsvertrag abzuschliessen.
Die Organisationen der Journalistinnen und Journalisten betonen, dass eine vereinfachte Zeiterfassung der Arbeitsweise der meisten Kolleginnen und Kollegen entsprechen würde. Sie fordern keine Rückkehr zu den industriellen Stempeluhren. Eine vereinfachte Zeiterfassung kann in der Medienbranche das Ziel des Gesundheitsschutzes aber nur erfüllen, wenn Probleme mit der Arbeitszeit über eine verbindliche Sozialpartnerschaft erkannt und geregelt werden können. Das ist momentan nicht der Fall.
Die Journalistenorganisationen sind bereit, mit dem Verlegerverband oder mit einzelnen Medienunternehmen in Verhandlungen über neue Gesamtarbeitsverträge zu treten.
- Flyer «Qualität ist keine Geschmackssache»
- Offener Brief an die NZZ