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Keine Arbeit auf Abruf bei PostLogistics!

Arbeitgebende versuchen das Unternehmensrisiko auf die Mitarbeitenden abzuschieben. Ein Beispiel aus dem Post-Konzern.

© die Post

Im April berichteten Deutschschweizer Medien über ein Projekt von Post- Logistics. Den Mitarbeitenden der Distributionsbasis Mägenwil AG sollte der Arbeitsbeginn für die Abendzustellung lediglich ein paar Stunden im Voraus mitgeteilt werden. Die ZustellerInnen hätten sich täglich um die Mittagszeit über eine App informieren müssen, um welche Zeit sie zur Arbeit erscheinen müssen. Vielleicht würden sie dann auf 14.30 Uhr aufgeboten, es könnte aber auch erst 16.30 Uhr sein: Ein klassischer Fall von Arbeit auf Abruf. Dieses System ist unzulässig und mit dem geltenden Gesamtarbeitsvertrag (GAV) nicht zu vereinbaren.

Der GAV regelt klar und deutlich, dass Einsatzpläne 14 Tage im Voraus bekannt gegeben werden müssen. Der neue Postchef Roberto Cirillo höchstpersönlich musste als eine seiner ersten Amtshandlungen vor die Medien treten und das Projekt stoppen. Der Postkonzern strebt seit Jahren verstärkt nach Flexibilität bei den Arbeitseinsätzen der Mitarbeitenden. Das zeigt sich in unterschiedlichen Ausprägungen der Arbeit auf Abruf: zum Beispiel bei Reservediensten bei PostAuto, beim geschilderten Fall des flexiblen Arbeitsbeginns bei Post- Logis tics oder in kurzfristigen Änderungen der Einsatzpläne bei PostMail.

Planungsunsicherheit ist gesundheitsschädigend
Eine syndicom-Umfrage von 2018 bei BriefträgerInnen von PostMail bestätigte: Die Planungsunsicherheit nimmt zu. JedeR Vierte erhält die Einsatzpläne lediglich eine Woche im Voraus oder gar erst in der Einsatzwoche selbst. Das führt zu Konflikten für Personen mit familiären Verpflichtungen. Teilzeit-Angestellten macht es Schwierigkeiten, eine zweite Stelle zu finden, damit sie das gewünschte Arbeitspensum erreichen. Planungsunsicherheit bewirkt Stress und schadet der Gesundheit.

Verbindlichere Regeln schaffen Der Wettbewerbsdruck in der Logistikbranche ist derart hoch, dass die Arbeit gebenden mit flexiblen Arbeitseinsätzen versuchen, das Unternehmensrisiko auf die Mitarbeitenden abzuschieben. Diese einseitige Entwicklung müssen die Gewerkschaften aufhalten. Bei der Post und ihren Subunternehmen wird syndicom bei den anstehenden Verhandlungen zum GAV bemüht sein, diese Tendenzen einzudämmen durch noch verbindlichere Regeln.

Matthias Loosli

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