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Keine Ausreden mehr: Verhandlungen starten

Die Verspätung des Verhandlungsstarts für einen neuen GAV der Medienschaffenden in der Deutschschweiz und im Tessin hatdie Dauer einer Schwangerschaft angenommen. Nun sollten die Hindernisse beseitigt sein und endlich die Arbeitsbedingungen der Branche verhandelt werden. Die Gewerkschaft und der Berufsverband wollen loslegen. 

 

Eines ist klar, das Hindernis war konstruiert: Zum ersehnten Abschied des früheren Verlegerpräsidenten Hanspeter Lebrument hinterliess der selbsterklärte GAV-Verhinderer den ArbeitnehmerInnen eine herbe Duftmarke.

Wie sie es bereits im Jahr 2015 ins Spiel gebracht hatten, setzten die Medienpatrons am Verlegerkongress ein Jahr später eine strikte Vorbedingung zur Eröffnung von Verhandlungen: Impressum musste zuerst aus dem Verlegerverband austreten. Der Berufsverband war aus historischen Gründen assoziiertes Mitglied bei den Verlegern. Für die heutige Zeit und aus gewerkschaftlicher Sicht eine anachro­nistische Situation, erklärbar aus besseren Zeiten, als Verleger und Journalisten (das Binnen-I war nicht angesagt) einen freundlicheren Austausch pflegten. Diese Auflage des VSM hat in den Gremien von Impressum viel zu reden gegeben.

Das ist verständlich, denn die Anbindung der Berufsorganisation an den Verlegerverband war über Jahrzehnte kein Hindernis für GAV-Verhandlungen und GAV-Abschlüsse. Übrigens auch nicht, nachdem ab 1990 auf Seite der Arbeitnehmenden SJU und comedia (die Vorgängerorganisationen der Gewerkschaft syndicom) ebenfalls Vertragspartnerinnen wurden.

Die Erwartungen an den GAV sind geklärt

Das «Scheinproblem» ist nun behoben, jetzt hat der Verband Schweizer Medien für den Start der Verhandlungen keine Ausrede mehr. Inhaltlich sind die ArbeitnehmerInnen vorbereitet: die Forderungen der Medienschaffenden ergeben sich aus der breit angelegten Umfrage, die syndicom zusammen mit Impressum in der Deutschschweiz und im Tessin durchgeführt hat. Die Auswertung, welche auf mediengav.ch einsehbar ist, ergibt die folgenden Hauptforderungen:

  • Die JournalistInnen wollen geregelte Mindestlöhne. Zum Vergleich: im GAV der Westschweiz beträgt der Einstiegslohn im ersten Berufsjahr 5843 Franken und das Mindestentgelt für Freischaffende 563 Franken pro Tag.
  • Ein dringendes Anliegen ist auch, dass bei Stellenabbau ein anständiger Sozialplan Pflicht wird.
  • Klare Erwartungen werden zudem bei der sozialen Absicherung gestellt: der Mutterschaftsurlaub ist über das gesetzliche Minimum hinaus und zum vollen Lohn zu bezahlen und der Vaterschaftsurlaub ist substanziell auszubauen. Beim Thema Ferien herrscht Einigkeit, dass 5 Wochen (bzw. 6 für über 50-Jährige) sowie eine zusätzliche arbeitsfreie Woche bei unregelmässigen Arbeitszeiten Pflicht sein muss.

Es wird nicht einfach

Nach 12 Jahren vertragslosen Zustands einen GAV zu erreichen, der diesen Bedürfnissen entspricht, wird nicht einfach. Das wird nur gelingen, wenn alle Medienschaffenden zusammen dafür einstehen. Festangestellte und Freischaffende, Journalistinnen und Fotografen, Erfahrene und EinsteigerInnen, Print- und Online-Mitarbeitende, für alle gilt wie eh und je: Nur zusammen sind wir stark.

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