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Klage von zwei Journalisten wegen missbräuchlicher Kündigung gutgeheissen

livenet.ch/Bruno Graber

Arbeitnehmervertretung wird nachträglich geschützt

 

Das Arbeitsgericht des Saanebezirks in Freiburg taxiert die Entlassung der Journalisten André Hügli und Jean Godel durch ihren früheren Arbeitgeber Radio Freiburg/Fribourg als missbräuchlich und spricht den beiden die geforderten Summen praktisch vollständig als Entschädigung zu.

 

Die zwei Journalisten waren im Februar 2010 von Radio Freiburg/Fribourg entlassen worden. Die beiden waren davor Teil einer vierköpfigen Delegation, die im Auftrag der Redaktion die Kritiken und Forderungen der Belegschaft an der neu geplanten Direktionsstruktur mit der Unternehmensleitung diskutieren sollte. Die Gespräche verliefen jedoch ergebnislos. Als das Team mit einer Medienmitteilung an die Öffentlichkeit ging, wurden die beiden entlassen.

 

Dagegen haben die beiden Arbeitnehmer mit Unterstützung von syndicom und des Berufsverbands impressum geklagt. Ihr Rechtsanwalt Bruno Kaufmann hat ihre Interessen vor Gericht vertreten.

 

Das Urteil bedeutet eine grosse Genugtuung für die beiden betroffenen Journalisten. Ihr Engagement in der Redaktion wird nun auch von offizieller Seite als schutzwürdig anerkannt. Darüber hinaus ist das Urteil aus grundsätzlicher gewerkschaftlicher Sicht von grosser Bedeutung. Denn die Arbeitnehmervertretungen werden unternehmensintern allzu oft massiv unter Druck gesetzt, und der Kündigungsschutz gegen missbräuchliche Entlassungen ist in der Schweiz bekanntlich unterentwickelt. Eine Arbeitnehmervertretung, die auf Augenhöhe mit der Unternehmensleitung diskutiert, muss ihre Funktionen ohne Sanktionen und ohne Angst davor erfüllen können.

 

Dieses sorgfältige und ausführliche Urteil, das erst nach unbenütztem Ablauf der 30-tägigen Beschwerdefrist definitiv in Kraft treten wird, ist ein Lichtblick in der Rechtsprechung zum Schutz der Rechte der Arbeitnehmenden.

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