Kollektivrabatt für die Spitalkostenversicherung per 1. Januar 2017 sinkt von bisher 15 % auf neu 10 %
In eigener Sache
Die FINMA hat entschieden, dass Rabatte für Kollektivverträge in der Krankenzusatzversicherung ab sofort vorlagepflichtig sind, sofern diese 10 % überschreiten. Bisher durften Krankenkassen ihren Versicherten nach eigenem Ermessen Rabatte gewähren. Aufgrund von Erfahrungswerten ist davon auszugehen, dass die Bewilligungsvoraussetzung nur in wenigen Ausnahmefällen gegeben ist und die FINMA ansonsten einen solchen Rabatt nicht genehmigt.
Als Folge sehen wir uns gezwungen, den Kollektivrabatt für die Spitalkostenversicherung per 1. Januar 2017 von bisher 15% auf neu 10% zu reduzieren. Die Vergünstigungen für die restlichen rabattberechtigten Zusatzversicherungen bleiben unverändert bei 10 %.
Die KPT und syndicom bedauern diese Massnahme.