Artikel

Länger arbeiten, kürzerer Ruhestand

Höhere Lohnabzüge, um generell niedrigere Rentenleistungen zu finanzieren? Das Projekt «Altersvorsorge 2020» von Alain Berset muss dringend nachgebessert werden, damit es für die Arbeitnehmenden verdaulich wird. 

 

«Die Reform erneuert die Altersvorsorge umfassend, in einem ausgewogenen und gesamtheitlichen Paket, und stellt die Interessen der Versicherten in den Mittelpunkt»: Mit diesen Worten preist der Bundesrat seine Rentenreform «Altersvorsorge 2020» an, die vom zuständigen SP-Bundesrat Alain Berset aufgegleist wurde. Die Zukunft der Renten soll aus einer Gesamtschau heraus angegangen werden, die sowohl die AHV (1. Säule) als auch die berufliche Vorsorge (2. Säule) einbezieht, um die beiden Vorsorgesysteme besser aufeinander abzustimmen.

Am 20. November 2013 wurde das Paket in die Vernehmlassung geschickt, und es erweist sich tatsächlich als «umfassend»: Der Entwurf für ein «Bundesgesetz über die Reform der Altersvorsorge 2020» umfasst 42 Seiten mit Änderungen bei 150 Artikeln in 13 verschiedenen Gesetzen. Mit einem Bundesbeschluss sollen die in der Verfassung verankerten MWSt-Sätze angehoben werden, und ein dazugehöriger Gesetzesentwurf legt die Zweck­be­stim­mung dieser Mehreinnahmen fest. Die Vernehmlassung dauert bis am 31. März 2014, dann wird der Entwurf von den Verfassern bereinigt und geht ungefähr Ende 2014 als Botschaft an das eidgenössische Parlament.

Ein fragwürdiges Projekt

Umfassend ist das Projekt tatsächlich, aber ob es auch wirklich ausgewogen ist und die Interessen der Versicherten in den Mittelpunkt stellt, steht auf einem anderen Blatt. Ein erster Überblick zeigt nämlich vor allem eine Beitragserhöhung für die AHV und für die berufliche Vorsorge sowie eine generelle Leistungskürzung.*

Gemäss dem Bundesrat führen die Verlängerung der Lebenserwartung sowie tiefere Geburtenraten zu einer Zuspitzung des demografischen Alterungsproblems. Mehr alten Menschen stehen weniger berufstätige Junge gegenüber, die somit mehr bezahlen müssen.

Aber diese Grundannahmen sind nicht unbestritten: Die Zunahme der älteren Bevölkerungsgruppe ist offensichtlich, aber es gibt (wegen der sinkenden Geburtenrate) auch weniger Jugendliche in Ausbildung, welche beruflich gesehen ebenfalls nicht aktiv sind. So hat in den letzten 25 Jahren die Anzahl der Berufstätigen pro Pensionierten zwar abgenommen. Aber der Gesamtanteil an aktiven Berufstätigen ist immer stabil geblieben, nicht zuletzt dank der Migration von lebenswichtigen Arbeitskräften für die Wirtschaft: rund 58–60% aktiven stehen 40–42% (beruflich) nicht aktive Personen gegenüber.

Ausserdem ist die Produktivität der Arbeitenden dank Rationalisierung der Arbeitsprozesse und Einsatz moderner Technologien fortlaufend gestiegen. Dementsprechend war das Schweizer Wirtschaftswachstum immer höher als die Alterung der Bevölkerung. Die jungen Generationen produzieren also genügend Wohlstand, um die Renten zu finanzieren. Sofern dieser Wohlstand nicht in den Taschen von Aktionären und reich entlöhnten CEOs verschwindet ...

Ein totgeborenes Projekt

Der Bundesrat will mit einem kohärenten Gesamtprojekt Blockaden überwinden. Aber vielleicht geschieht genau das Gegenteil. Das Projekt «Altersvorsorge 2020» enthält derart viele unterschied­liche Bestimmungen, dass sich statt einem breiten Kompromiss eine breite Front der Unzufriedenen bilden könnte. Gewisse politische Kreise bezeichnen das Berset-Projekt schon jetzt als gestorben, denn die bürgerliche und die extreme Rechte bekämpfen die Erhöhung der Einnahmen, während die Unternehmensverbände stärkere Leistungskürzungen und weniger Mehreinnahmen fordern. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund wehrt sich gegen die Anhebung des Rentenalters für die Frauen, Travail Suisse will keine Schuldenbremse ... Erstaunlicherweise äussert sich nur der Schweizerische Pensionskassenverband ASIP recht positiv zum neuen Entwurf, obwohl die Entschädigungen für seine Mitglieder zurückgehen würden.

Die Vorlage von Alain Berset ist angeblich ausgewogen. Negative Auswirkungen, in erster Linie die Erhöhung des Rentenalters für Frauen sowie die Senkung des Umwandlungssatzes für alle, würden durch andere Massnahmen ausgeglichen. Die Fakten in diesem Dossier belegen, dass dies so nicht stimmt. Der «Ausgleich» ist nur möglich dank der Anhebung der Lohnabgaben, das heisst durch eine Reduktion der Kaufkraft während der Berufstätigkeit – die zudem verlängert wird. Dabei sollte die Schweiz als reiches und äusserst produktives Land problemlos über die notwendigen Mittel verfügen, um anständige Renten zu finanzieren durch die Beschaffung des Geldes, bevor die Aktionäre ihre Hand darauf legen. Wenn das Paket nicht substanziell nachgebessert wird, wird man bei der Abstimmung ein NEIN einlegen müssen.

* Michel Schweri, freier Journalist

Informiert bleiben

Persönlich, rasch und direkt

Du willst wissen, wofür wir uns engagieren? Nimm Kontakt zu uns auf! Bei persönlichen Anliegen helfen dir unsere Regionalsektretär:innen gern weiter.

syndicom in deiner Nähe

In den Regionalsekretariaten findest du kompetente Beratung & Unterstützung

Jetzt Mitglied werden