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Lohngleichheit bei der Post - Abweichungen sind nicht akzeptabel

Wie die Post mitteilt, hat sie die Löhne der Angestellten der wichtigsten Tochtergesellschaften auf Lohndiskriminierung untersucht. Sie teilt mit, dass sie kaum relevante Lohnunterschiede feststellt. syndicom ist über die Ergebnisse der Analyse erfreut. Dennoch besteht noch in fast allen Bereichen Handlungsbedarf. Aus Sicht von syndicom ist der vom Bund festgelegte Grenzwert für akzeptable Abweichungen von 5 Prozent deutlich zu hoch, das entspricht 2,1 Stunden Gratisarbeit pro Woche.

© Annette Boutellier

Die Post stellt in ihrer Lohngleichheitsanalyse fest, dass 8 von 9 Konzerngesellschaften die Zielvorgaben des Bundes erfüllen. Die bei der Posttochter «Post Immobilien Management und Services AG» (IMS) festgestellte unerklärbare Lohndifferenz von fast 9 Prozent wirft aber einen Schatten auf dieses Ergebnis. syndicom und IMS haben bereits Gespräche aufgenommen, um die Gründe für diese Abweichung zu analysieren. syndicom wird IMS in die Pflicht nehmen, damit dieser Lohnunterschied bis zur nächsten Auswertung beseitigt wird. Zudem hat der Postkonzern seine Verantwortung auch für die Firmen im In- und Ausland wahrzunehmen, an denen er beteiligt ist. Dort müssen die Löhne der Angestellten genauso auf unerklärbare Differenzen untersucht werden.

Massnahmen wirken

Regelmässige Lohngleichheitsanalysen sind für syndicom wichtig und begrüssenswert. Sie sind eine zentrale Grundlage für faire Arbeitsbedingungen überhaupt. Tatsächlich verbrieft der seit 2021 gültige Gesamtarbeitsvertrag der Post den Angestellten einen Anspruch auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit. Das ist eine Neuheit in der GAV-Politik und verpflichtet die Arbeitgeberin, regelmässig Analysen durchzuführen. Die Ergebnisse weisen den diesbezüglichen Handlungsbedarf aus und schaffen gleichzeitig Druck für Verbesserungen. Der Vergleich zur letztmaligen Auswertung im 2019 zeigt auf, dass in den Bereichen Verbesserungen erzielt wurden, in denen syndicom mit der Sozialpartnerin Massnahmen aufgegleist hatte.

Toleranzwert anpassen

Der Bund hat bei den unerklärbaren Lohnunterschieden einen Toleranzwert von 5 Prozent festgelegt. Aus Sicht von syndicom ist dieser zu hoch angelegt. Für die Gewerkschaft ist grundsätzlich keine Abweichung akzeptabel. Versinnbildlicht entsprechen 5 Prozent bei einer 42-Stunden Woche 2,1 Stunden Gratisarbeit, die Frauen leisten. syndicom erwartet von den zuständigen Akteuren, diesen Wert merklich zu verkleinern.

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