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Lohngleichheit: die Ständeratskommission tastet sich nur halbherzig voran

Das Ständeratsplenum muss nun mutiger voranschreiten

© SGB

Die Revision des Gleichstellungsgesetzes, die die fortwährende Lohndiskriminierung der Frauen abbauen soll, hat eine wichtige Hürde genommen: Nachdem die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerates (WBK-S) am 16. Januar mit knapper Mehrheit beschlossen hat, auf das Geschäft einzutreten, verabschiedete sie es heute am 13. Februar 2018 mit nur einer Gegenstimme zuhanden des Ständeratsplenums.

Der Schritt nach vorne geschieht jedoch nur halbherzig. Statt die Vorlage zu verschärfen, hat die Kommission den Vorschlägen des Bundesrates weitere Zähne gezogen: So soll die Lohnanalysepflicht nur noch für Unternehmen mit mehr als hundert Mitarbeitenden gelten statt ab fünfzig, wie der Bundesrat vorgesehen hatte. Damit wäre weniger als ein Prozent der Unternehmen von der Gesetzesrevision betroffen. Des Weiteren will die Kommission das Gesetz schon wieder abschaffen, bevor es überhaupt richtig greifen kann: Nach zwölf Jahren soll Schluss sein mit Lohntransparenz, unabhängig davon, ob die Massnahmen Wirkung entfaltet haben oder nicht.

Der SGB ist enttäuscht, dass die WBK-S-Mehrheit den Verfassungsbruch der Lohndiskriminierung nicht entschiedener bekämpfen will. Am 28. Februar hat das Ständeratsplenum die Möglichkeit, einen mutigeren Schritt vorwärts zu machen als seine Kommission. Die Unterschreitung der Bundesratsvorlage als Minimalvariante wäre ein Skandal. Der SGB erwartet vom Parlament entschiedene Verschärfungen, damit das Gesetz bis zur Evaluation in zehn Jahren seine volle Wirkung entfalten kann. (Regula Bühlmann/SGB)

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