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Lohngleichheit mit flächendeckenden Lohnkontrollen durchsetzen

SGB-Delegiertenversammlung

Die Delegierten des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes (SGB) haben am Freitag einen Massnahmenplan gegen die Lohndiskriminierung der Frauen beschlossen. Die Ungleichbehandlung der Frauen bei den Löhnen bleibt auch knapp 20 Jahre nach Einführung des Gleichstellungsgesetzes ein Problem. Gemäss der neusten Lohnstrukturerhebung des Bundes hat das Lohngefälle zwischen Frauen und Männern zuletzt sogar von 18,4 auf 18,9 Prozent zugenommen.

 

Mit freiwilligen Massnahmen der Wirtschaft kann die Lohndiskriminierung nicht überwunden werden. Das zeigt der gescheiterte Lohngleichheitsdialog. Mit Blick auf anstehende Entscheide des Bundesrats zum weiteren Vorgehen, fordern die SGB-Delegierten flächendeckende Lohnkontrollen. Durchgeführt werden sollen diese von einer nationalen tripartiten Behörde, die über ausreichend Ressourcen und Durchsetzungskompetenzen (Klagerecht, Bussen oder Verfügungen) verfügt. Die Unternehmen müssen zudem die Lohnstruktur unter Einbezug der Gewerkschaften regelmässig auf die Diskriminierung überprüfen und darüber informieren.

Weiter haben die Delegierten eine Bilanz zur Mindestlohn-Kampagne gezogen. Das Abstimmungsergebnis fiel zwar enttäuschend aus. Doch dank der Mindestlohn-Initiative konnte die Lohnsituation in der Schweiz für viele Arbeitnehmende wesentlich verbessert werden. Die Marke von 4000 Fr. pro Monat ist verankert. Nach dem Nein zu einem gesetzlich verankerten Mindestlohn harrt das Tieflohnproblem aber einer Lösung. Es bleiben zu viele schwarze Schafe, die nur Dumpinglöhne bezahlen. Für die SGB-Delegierten ist deshalb klar, dass sie weiterhin für Löhne kämpfen, die für ein anständiges Leben reichen. In der Pflicht stehen die Arbeitgeber, die während der Kampagne ein Loblied auf sozialpartnerschaftlich ausgehandelte Gesamtarbeitsverträge (GAV) sangen. Die Gewerkschaften werden die Arbeitgeber nun beim Wort nehmen. Arbeitgeber, die sich verweigern und Dumpinglöhne bezahlen, werden auch in Zukunft denunziert.

 

In einer Rückschau auf die Abstimmung vom 9. Februar hielten die SGB-Delegierten fest, dass die Annahme der Masseneinwanderungsinitiative eine Gefahr für alle Berufstätigen in der Schweiz darstellt. Werden Arbeitnehmende ohne Schweizer Pass schlecht behandelt, kommen am Ende auch die Löhne und Arbeitsbedingungen aller Beschäftigten unter die Räder. Die Delegierten bestätigten die Forderung nach einer Umsetzung, mit der die Bilateralen Verträge gesichert und Arbeitnehmende ohne Schweizer Pass nicht diskriminiert werden. Die Förderung von Kurzaufenthaltern oder ein neues Saisonnier-Statut sind nicht akzeptabel. Der Lohnschutz muss aus-, statt abgebaut werden. Die Ecopop-Initiative wird der SGB aktiv bekämpfen. (SGB)


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