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Lohnmassnahmen 2014: Fahrpersonal der PostAuto-Unternehmer wird belohnt

Die Geschäftsleitung der PostAuto Schweiz AG hat entschieden, dem Fahrpersonal der «PostAuto-Unternehmer mit Personalreglement» die gleichen Lohnmassnahmen zuzusprechen wie dem Personal von PostAuto nach GAV Post für Konzerngesellschaften.

© die Schweizerische Post

Die rund 1500 Fahrerinnen und Fahrer der PostAuto-Unternehmer haben grossen Anteil am Erfolg von PostAuto. Die Geschäftsleitung der PostAuto Schweiz AG würdigt dies mit dem Entscheid, beim Fahrpersonal der «PostAuto-Unternehmer mit Personalreglement» für 2014 die gleichen Lohnmassnahmen anzuwenden wie für das Personal der PostAuto Schweiz AG.

Die Lohnmassnahmen für das Personal der PostAuto-Unternehmer mit Personalreglement werden nicht mit den Gewerkschaften verhandelt, sondern von der Geschäftsleitung PostAuto festgelegt. Unabhängig von den Verhandlungen mit den Sozialpartnern wurden für die PostAuto-Unternehmer mit Personalreglement folgende Lohnmassnahmen beschlossen:

 

  • Einmalzahlung von 700 Fr. (pro rata nach Beschäftigungsgrad, mindestens
    100 Fr., Auszahlung März 2014)
  • Für die individuelle leistungsbezogene Honorierung werden 0.4% der gesamten Lohnsumme zur Verfügung gestellt (Durchschnittlich 300 Fr. pro Vollzeitstelle / Auszahlung mit dem Juli-Lohn)
  • Erhöhung des Mindestlohnes per 1. Januar 2014 auf 50 000 Fr.

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