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Lohnsystem «Claire» schafft Klarheit

Seit Jahren verlangte syndicom von Swisscom mehr Transparenz bei der Einreihung der Mitarbeitenden. Mit der Lohnharmonisierung unter dem Projektnamen «Claire» erfüllte Swisscom diese Forderung per 1. April 2015. Die Überführung ins neue Lohnsystem erfolgte mit wenigen Ausnahmen problemlos. 

 

Bis anhin wussten die meisten Swisscom-Mitarbeitenden nicht, auf welcher Basis sie eingereiht waren und wo sie im Lohnband standen. So erfuhren in der Vergangenheit viele erst dann, dass sie über dem Lohnband lagen, wenn sie von der sozialpartnerschaftlich verhandelten Lohnerhöhung kaum profitieren konnten. Andere fragten sich, warum die Bürokollegin deutlich mehr oder weniger verdiente als sie, obwohl diese doch dieselbe Arbeit leistete. Völlig unklar war technischen Mitarbeitenden, warum dieselbe Arbeit bei der einen Organisationseinheit tausend Franken im Monat mehr oder weniger wert war als bei der anderen Organisationseinheit von Swisscom. Fehlende Transparenz und offensichtliche Ungerechtigkeiten führten dazu, dass Swisscom auf Druck von syndicom hin eine Lohnharmonisierung anging. Der Projektname war Programm: «Claire» verschaffte Klarheit und Klarsicht für alle.

Sozialverträgliche Umsetzung

syndicom und Swisscom einigten sich im Wesentlichen auf die folgenden Eckwerte der Lohnharmonisierung, denen die Firmenkonferenz Swisscom Group am 28. 11. 2014 zustimmte:

  • Es wird eine einheitliche Job-Architektur geschaffen, die sechs GAV-Job-Levels enthält.
  • Für jede Funktion werden Job Descriptions erarbeitet und dem jeweiligen Job-Level zugeordnet.
  • Grundsätzlich sollen auch dann keine sofortigen Lohnsenkungen erfolgen, wenn sich Löhne weit über dem Lohnband befinden. Korrekturen sollen über fünf Jahre hinweg erfolgen und ältere Mitarbeitende sollen nicht davon betroffen sein.
  • Löhne, die sich im Lohnband unter 80 Prozent befinden, werden innerhalb von maximal 24 Monaten ins Lohnband geführt.

Die Lohnharmonisierung erfolgt per 1. April 2015; die Information über die persönlichen Auswirkungen erfolgt im März 2015.

Differenzbereinigung

Anfang Jahr verhandelten syndicom und Swisscom den Prozess für die Bereinigung von Differenzen. Zunächst sollte man das Gespräch mit den Vorgesetzten suchen. Ergibt dies keine Einigung, wünschte Swisscom ausdrücklich eine begründete Eskalation ans HR des Bereichs, damit jeder Fall einzeln geprüft werden kann – denn beim Erarbeiten von 1700 Job Descriptions können Fehler passieren.

Die nächste Eskalationsstufe ist das Konzern-HR. Ab jetzt ist die Gewerkschaft aktiv involviert. Wohlgemerkt steht syndicom den Mitarbeitenden in jeder Phase der Unstimmigkeiten zur Seite. Die Bereinigung der Differenzen erfolgt sodann auf der bewährten sozialpartnerschaftlichen Ebene. syndicom kommunizierte den Prozess zur Differenzbereinigung mehrmals.

Nur wenige Interventionen

Was syndicom-Mitgliedern bald einmal klar war, musste einigen Vorgesetzten mit Nachdruck erklärt werden. So konnte syndicom unhaltbare Aussagen wie: «Unterschreibe oder nimm die Kündigung in Kauf», rasch eindämmen.

Dass Swisscom das Versprechen einhielt, Anpassungen vorzunehmen, zeigte sich an Reaktionen wie derjenigen eines syndicom-Mitglieds in St. Gallen: «Hallo syndicom, in unserem Team wurden ich und ein Kollege falsch eingeteilt. Unser ­People Manager hat dies vor dem ­Claire-Gespräch bemerkt und die Korrektur gleich veranlasst. Vor ein paar Tagen haben wir bereits die korrekten Verträge erhalten. Besten Dank für euren Einsatz, ihr macht einen tollen Job!»

* Fachsekretär Telecom/IT

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