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Lüdin AG Liestal: Fairer Sozialplan

27 Personen sind von der Schliessung des Offsetdruckes bei der Lüdin AG betroffen. Am 24. April genehmigten sie den unter syndicom-Mitwirkung ausgehandelten Sozialplan.

 

Unterdessen fanden intensive Gespräche mit den Betroffenen und Verhandlungen zwischen der Geschäftsleitung, der Betriebskommission und syndicom über einen Sozialplan statt. Auf den Schliessungsentscheid per Ende 2012 wollten die Besitzer aber nicht zurückkommen.

 

Wenig überraschend und sehr gut zu verstehen ist die weiterhin gedämpfte Stimmung bei vielen der 27 Mitarbeitenden, die ihren Arbeitsplatz verlieren. In den letzten Jahren hatten sie nicht nur einen Arbeitsplatz mit fairen Arbeitsbedingungen. Das Arbeitsklima war auch von Respekt und Wertschätzung geprägt. Viele zweifeln deshalb daran, dass sie künftig in einem anderen Betrieb ähnliche Verhältnisse vorfinden werden.

 

Ein fairer Sozialplan ist immer nur die zweitbeste Antwort auf einen Stellenabbau. Dies trifft auch auf jenen bei der Lüdin AG in Liestal zu. Nachfolgend die wichtigsten finanziellen Leistungen:

  • Nach Ablauf der (verlängerten) Kündigungsfristen wird beim Bezug von Arbeitslosenentschädigungen die Differenz (30 bzw. 20 Prozent) zum letzten Bruttolohn während 10 bzw. 15 Monaten ausgeglichen.
  • Die Betroffenen können statt Ausgleichszahlungen auch Abgangsentschädigungen beziehen (max. drei Monatslöhne).
  • Die Lüdin AG unterstützt die Betroffenen bei der Stellensuche und bei der Suche nach einer neuen beruflichen Perspektive. Dazu gehört unter anderem, dass allenfalls nötige Weiterbildungs- und/oder Neuqualifizierungskurse bezahlt werden.
  • Die Frühpensionierung ist ab dem 61. Altersjahr möglich. An die fehlenden Sparbeiträge in der Pensionskasse zahlt die Firma eine Einmaleinlage im Umfang des gesamten fehlenden Arbeitgeberbeitrages. Bis zum ordentlichen Pensionsalter gibt es monatlich 2000 Franken als Übergangsrente, und an die Deckung der nötigen AHV-Prämien werden jährlich pauschal 1000 Franken bezahlt.
  • Eine paritätisch zusammengesetzte Härtefallkommission ist für den Vollzug und die Umsetzung des Sozialplanes zuständig.

Hans-Peter Graf, Zentralsekretär Grafische Industrie und Verpackungsdruck

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