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Medienförderung: Die Mediengewerkschaften syndicom und SSM ziehen eine durchzogene Bilanz

Das Massnahmenpaket zugunsten der Medien, das der Nationalrat heute verabschiedet hat, besteht wie von der Gewerkschaft syndicom und dem Schweizer Syndikat Medienschaffender SSM gefordert aus drei Teilen: Indirekte Presseförderung, Fördermassnahmen zugunsten aller elektronischen Medien und Onlinemedienförderung.

Die Mediengewerkschaften SSM und syndicom sind froh, dass der Nationalrat das Massnahmenpaket zugunsten der Medien nun auch als Gesamtpaket versteht und die Onlineförderung als integralen Bestandteil davon akzeptiert hat. Nichtsdestotrotz hat der Nationalrat mit seinen heutigen Entscheiden gezeigt, dass er grossmehrheitlich zum Vorteil der grossen Verlage und der gedruckten Presse legiferiert, den medialen Service public der SRG eher als Ärgernis statt als Dienst an den Gebührenzahlenden versteht und nur widerwillig eine Onlinemedienförderung einführt. 

Dass die Presseförderung weiterhin auf die abonnierten Zeitungen und Zeitschriften beschränkt und damit die Gratispresse ausgeschlossen wird, ist richtig. Die Erhöhung der Summe für die Tageszustellung und die neue Förderung der Frühzustellung durch registrierte Organisationen ist ebenfalls sinnvoll. Davon profitieren jedoch überwiegend die grossen Verlage wie Tamedia und CH-Media. Diesen erwächst mit diesem Goodwill aber eine besondere Verantwortung. Sie sind aufgefordert, ihre Titel und Regionalredaktionen an den verschiedenen Standorten aufrecht zu erhalten und mit dem stetigen Stellenabbau aufzuhören. Es ist für niemanden nachvollziehbar, wenn trotz dieser neuen Subventionen gleichzeitig Massenentlassungen auf den Redaktionen und beim technischen Redaktionspersonal vorgenommen werden.

Mit den Online-Einschränkungen, welche der Nationalrat der SRG auferlegen möchte, verunmöglicht er der SRG, ein jüngeres, beziehungsweise digitalaffines Publikum zu erreichen. Damit verhindert er, dass die SRG ihren Service-public-Auftrag auch online wahrnehmen kann und sabotiert ihren expliziten Auftrag, junge Menschen anzusprechen. Das Massnahmenpaket zugunsten der Medien umfasste bewusst keine Artikel zur SRG. Eine solche für die Bevölkerung in der Schweiz weitreichende Entscheidung darf nicht en passant und ohne Vernehmlassung durch die Hintertüre eingeführt werden. Der Ständerat ist nun gefordert, diesen Abbau der medialen Grundversorgung im Interesse der Bevölkerung in der Schweiz zu korrigieren.

Dass die Onlinemedien nun doch auch auf die Unterstützung des Nationalrats zählen können, ist sehr positiv. Die zur Verfügung gestellten 30 Millionen Franken stehen aber in einem Missverhältnis zur Printförderung. Der Nationalrat hat die indirekte Presseförderung um 70 Millionen Franken auf 120 Millionen Franken pro Jahr erhöht. Sie ist damit um ein Vielfaches höher als die Unterstützung, welche er den Onlinemedien gewährt.

Besonders wichtig ist, dass die Fördermassnahmen zugunsten aller elektronischen Medien gutgeheissen wurden: Die verstärkte Unterstützung für Nachrichtenagenturen und Selbstregulierungsinstitutionen wie den Presserat sowie für digitale Infrastrukturen sind glücklicherweise unbestritten. Ein nicht ganz unproblematischer Entscheid wurde allerdings im Bereich der Unterstützung für die Aus- und Weiterbildung getroffen. So soll es zukünftig auch möglich sein, dass verlagsinterne Ausbildungen finanzielle Unterstützung erhalten können. Diese In-house-Ausbildungen stehen aber nur Personen offen, welche bei den betreffenden Medienhäusern angestellt sind. Hier ist eine Korrektur notwendig.

Erleichtert nehmen die Gewerkschaften schliesslich auch zur Kenntnis, dass die Zustellung der Stiftungs- und Mitgliedschaftspresse neu mit 30 Millionen statt mit 20 Millionen gefördert wird. Das zeigt, dass diese im Parlament den ihr gebührenden Rückhalt geniesst, denn die über 900 Titel tragen ebenfalls zur vielstimmigen Information und Meinungsbildung in der Schweiz bei.

Bei der Laufdauer des ganzen Förderpakets ist der Ständerat gefordert, eine realistische Lösung zu suchen. Hier gilt es, zwischen den vorgeschlagenen 5 oder 10 Jahren einen Kompromiss zu finden.

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