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Mindestzinsentscheid drückt die Renten – Bundesrat muss korrigieren

Die Empfehlung der BVG-Kommission zuhanden des Bundesrats verschärft die Probleme der Arbeitnehmenden in der Altersvorsorge. Die Renten aus der zweiten Säule sinken weiter und die künftigen Rentnerinnen und Rentner werden immer weniger im Portemonnaie haben. Eine Mindestverinsung von unter 1% ist ein Tabubruch. Sie führt nicht nur zu weiter sinkenden Renten, sondern erschüttert das Vertrauen der Versicherten in die zweite Säule nachhaltig. Nun muss der Bundesrat korrigierend eingreifen.

(SGB) Würde der Bundesrat der Empfehlung der BVG-Kommission folgen, würde der Mindestzins erstmals in der Geschichte der zweiten Säule unter 1% fallen. Das ist nicht akzeptabel. Denn die Pensionskassen konnten ihre Reserven im 2017 deutlich aufstocken. Und sie erwirtschafteten Renditen zwischen 7 bis 8 Prozent. Die schrittweise, massive Senkung des Mindestzinses der letzten Jahre ist Resultat von unbegründeter Schwarzmalerei. Dies belegen die Zahlen des Credit Suisse Index’: So erreichten in den letzten 6 Jahre die Schweizer Pensionskassen im Durschnitt eine Performance von rund 5.5 Prozent. Eine Mindestverzinsung vom 1.25 Prozent wäre für die Pensionskassen unter diesen Umständen kein Problem gewesen.

Der Bundesrat ist gut beraten, diese pessimistische Empfehlung der BVG-Kommission und auch den Druck der Arbeitgeber und des Schweizerischen Versicherungsverbandes (SVV) für einen noch tieferen Mindestzinssatz zu ignorieren. Sonst rückt das in der Bundesverfassung festgelegte Leistungsziel  der Altersvorsorge in noch weitere Ferne, wonach erste und zweite Säule zusammen nach der Pension die Haltung des Lebensstandards in angemessener Weise ermöglichen soll. Mit einer so tiefen Verzinsung in der zweiten Säule ist klar, dass dieses Leistungsziel einzig durch höhere AHV-Renten gehalten werden kann.

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