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Mit oder ohne Tamedia im Viscom – der GAV gilt

Nach fast sechs Monaten Verwirrspiel und Dementis hat die Führung von Tamedia kurz vor Weihnachten ihre Entscheidung mitgeteilt, aus dem Arbeitgeberverband Viscom auszutreten. Für syndicom steht fest, dass der GAV für die nächsten drei Jahre in jedem Fall anzuwenden ist. 

 

Das Gerücht, wonach Tamedia den Austritt aus dem Viscom erklärt hat, machte seit dem Beginn der Verhandlungen über eine Erneuerung des GAV, im Juni 2015, die Runde. Es handelte sich um ein Druckmittel gegenüber der Delegation des Arbeitgeberverbands Viscom: Entweder wird unseren Forderungen Gehör geschenkt oder wir verlassen den Verband.

Bescherung vor Weihnachten

Konkret ging es Tamedia vor allem um die Senkung der Nachtzuschläge im Zeitungsdruck und die 42-Stunden-Woche als Normalarbeitszeit, die ausgerechnet vom Branchenriesen Tamedia, der jedes Jahr einen Gewinn von 100 Millionen Franken und mehr verzeichnet, vorgebracht wurde – sicherlich mit der Unterstützung anderer Zeitungsdrucker. Im Laufe der Verhandlungen versuchten wir Klarheit zu gewinnen über die Absichten von Tamedia: Ja, nein, wir haben noch nichts entschieden, nein, wir treten nicht aus, so lauteten nacheinander die Stellungnahmen. Kurz vor Weihnachten jedoch kam dann die offizielle mündliche Mitteilung für das Personal und damit die Bestätigung des Austritts aus dem Arbeitgeberverband Viscom. Begründet wird dieser nicht mit dem Verhandlungsresultat, sondern mit Viscom-internen Problemen.

vertragsflucht geht nicht

Natürlich sind die Beschäftigten der drei Druckzentren von Tamedia in Zürich, Bern und Bussigny besorgt. Vor kurzem ist ein neuer GAV in Kraft getreten, und viele stellen sich die Frage, was nun bei Tamedia geschehen wird. syndicom ist sofort tätig geworden und hat sich mit Vertretern der drei Personalkommissionen und zusammen mit den Kollegen von Syna, mit der Leitung der Druckzentren von Tamedia getroffen.

Diese forderten wir auf, den GAV wie bisher verbindlich zu respektieren und die Sozialpartnerschaft weiterzuführen. Wir haben Tamedia auch auf die Verpflichtung hingewiesen, dass sie den neuen GAV bis Ende 2018 einhalten muss, da er vor dem Ablauf der Kündigungsfrist von Tamedia beim Viscom am 31. Dezember 2015 unterzeichnet wurde. Diese Auffassung stützt sich auf ein Urteil des Bundesgerichtes, das die Vertragsflucht von Unternehmen via Verbandsaustritt stoppt.

syndicom hat die Leitung der Druckzentren auch an das baldige Inkrafttreten der Allgemeinverbindlichkeit des GAV erinnert, die bis 2017 erfolgen sollte und alle Unternehmen der grafischen Industrie zur Einhaltung des GAV verpflichtet.

Laut Tamedia-Leitung gibt es 2016 keine Änderungen der Anstellungsbedingungen. Doch syndicom und die Bekos wollen Gewissheit, dass der GAV für die gesamte Laufzeit nicht in Frage gestellt wird. Wir verstärken unsere Präsenz in den drei Druckzentren und den Kontakt mit den Personalkommissionen. Unsere Ziele bleiben die Anwendung und Umsetzung des GAV und die Rückkehr von Tamedia zur Sozialpartnerschaft.

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