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Nein zum Grundeinkommen

 

Am 5. Juni 2016 stimmen wir über die Initiative für ein bedingungsloses Grundeinkommen (BGE) ab. Die Initiative möchte unter anderem grosse Teile der Bevölkerung von ökonomischen Zwängen befreien. Das klingt sympathisch. Doch eine eingehende Prüfung des BGE aus gewerkschaftlicher Sicht fällt negativ aus:

Heute werden Sozialversicherungsbeiträge in der Schweiz und im Ausland angerechnet, wenn jemand aus- oder einwandert. Beim Grundeinkommen droht eine Abschottungslogik. Jedem ein Grundeinkommen zu zahlen, der in die Schweiz kommt, würde die finanziellen Möglichkeiten sprengen. Es drohen deshalb Einschränkungen für Migrantinnen. Wer auswandert, erhält gemäss Initiative auch kein Grundeinkommen, obwohl er in der Schweiz immer dafür einbezahlt hat.

Es reicht nicht zum Leben

Hinter dem BGE steckt die Idee einer Existenzsicherung. Das ist ein Rückschritt. Die heutigen Sozialversicherungen gewährleisten Rechtsansprüche, die über die Existenzsicherung hinausgehen. Mit dem BGE können die Sozialversicherungen sogar unter Druck kommen. Denn einige Befürworter des BGE wollen alle anderen staatlichen Sozialleistungen abschaffen.

Ausserdem regelt die Initiative die Höhe des BGE nicht. Die Initianten schlagen 2500 Franken für Erwachsene vor. Doch selbst damit ist den wenigsten richtig geholfen. Damit das Einkommen einigermassen zum Leben reicht, braucht es mindestens 4000 Franken.

Auch die Finanzierung ist unklar. Allen 2500 Franken zu geben, kostet über 200 Milliarden Franken pro Jahr – vor allem zulasten der Lohnabhängigen. Eine Finanzierung über die Mehrwertsteuer hätte einen Satz von über 50 Prozent zur Folge. Ein anderer Vorschlag will, dass die ersten 2500 Franken vom Lohn in eine zentrale Kasse einbezahlt werden. Zusammen mit AHV, Steuern usw. hätte das für Normalverdienende ­Abgabesätze von 50 Prozent und mehr zur Folge. Viele werden versuchen, das System über Schwarzarbeit auszutricksen. So dass am Schluss alle Sozialversicherungen – inklusive AHV und ALV – in Schieflage geraten können.

Druck auf die Löhne würde steigen

Weil das Grundeinkommen von 2500 Franken monatlich nicht zum Leben reicht, werden fast alle Erwerbspersonen auch in Zukunft einen Job brauchen. Wenn Renten oder Ergänzungsleistungen abgebaut werden, müssen auch AHV-RentnerInnen wieder erwerbstätig werden. Das führt zu Lohndruck. Denn wegen der Konkurrenz unter den Stellensuchenden wird die Differenz zwischen ihrem Lebensbedarf und dem Grundeinkommen schlechter entlöhnt werden.

Der SGB setzt auf Mindestlöhne und auf leistungsfähige, gerecht finanzierte Sozialversicherungen und hat deshalb die Initiative AHVplus für höhere AHV-Renten eingereicht. Diese Ziele lassen sich durch ein BGE leider nicht realisieren.

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