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Nein zur Vollgeld-Initiative – Ja zum Geldspielgesetz

SGB-Parolen für die Abstimmungen vom 10. Juni 2018

Soll die Schweiz ein Vollgeldsystem einführen? Der Schweizerische Gewerkschaftsbund sagt Nein und lehnt die Vollgeld-Initiative ab. Zu gross sind die Risiken und negativen Nebenwirkungen für die Arbeitnehmenden. Das Geldspielgesetz hingegen bejaht er.

Die Vollgeld-Initiative verlangt, dass künftig nicht nur die Münzen und Noten einzig von der Nationalbank hergestellt werden, sondern auch das elektronische Geld. Heute tragen dazu auch normale Banken bei. Unbestritten ist, dass bei einem Ja zur Initiative Zahlungsverkehrskonten (nicht aber Sparkonten) vollumfänglich durch Nationalbank-Geld gesichert wären und Bankenpleiten infolge eines Bankruns ausgeschlossen würden. Diese Vorteile werden jedoch durch eine Reihe Nachteile aufgehoben. So drohen bei einer Annahme der Vollgeld-Initiative den Arbeitnehmenden und den Rentnerinnen und Rentnern Kaufkraftverluste. Guthaben auf Zahlungsverkehrskonten würden nicht mehr verzinst, was bei Inflation zu Verlusten führt. Und Guthaben auf Sparkonten dürften nicht mehr frei aufgelöst werden. Sparen würde für Leute mit tiefen Einkommen und Vermögen deutlich schwieriger und damit einzig eine Angelegenheit für Vermögende.

Nationalbank nicht einschränken

Weiter schränkt die Initiative die Nationalbank ein, die Ziele der Vollbeschäftigung, der Preis- und Wechselkursstabilität zu verfolgen. Die Vergangenheit zeigte, dass die alleinige Geldmengensteuerung die Risiken für Arbeitsplätze und Konjunkturentwicklung stark steigen lässt. Zudem wären auch bei einem Vollgeldsystem Finanzkrisen nicht ausgeschlossen. Denn sie haben ihren Ursprung meist im Kreditgeschäft und nicht im Zahlungsverkehr. Nicht zuletzt lehnt der SGB-Vorstand die Initiative auch ab, weil der neue Verfassungsartikel dem Bund die Aufsicht über die Nationalbank entzieht.

Alle Anbieter sollen ihre Beiträge leisten

Ja sagt der SGB zur Revision des Gelspielgesetzes. Es sorgt dafür, dass alle in der Schweiz aktiven Anbieter von Geldspielen Beiträge an die AHV leisten. Gleichzeitig stellt es sicher, dass die Reingewinne aus den Lotterien und Sportwetten wie bisher vollumgänglich für gemeinnützige Zwecke (Kultur, Soziales und Sport) verwendet werden können. Das Geldspielgesetz lässt neu auch Angebote im Internet zu. Deren Zahl ist in den letzten Jahren explodiert, insbesondere auf ausländischen Webseiten. Diese Anbieter bezahlen jedoch heute von den auf in der Schweiz erzielten Gewinnen keine Geldspielabgabe. Das soll sich nun ändern. Fortan müssen sie über eine Konzession für die Schweiz verfügen, die Beiträge an die Sozialversicherungen bezahlen und sich an der Prävention gegen Spielsucht beteiligen. Bei Anbietern, die sich über diese Bestimmungen hinwegsetzen, kann künftig der Zugang zur Webseite gesperrt werden. Eine mildere Massnahme zur Durchsetzung des Gesetzes ist nicht ersichtlich. Unter dem Strich überwiegen für den SGB-Vorstand die Vorteile des revidierten Gesetzes. Deshalb beschloss er die Ja-Parole. (SGB)

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