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Neuer Gesamtarbeitsvertrag für Swiss Post Solutions (SPS) und SwissSignAG

Markante Verbesserungen - Zentralvorstand von syndicom begrüsst Verhandlungsresultat


Nach dem Abschluss intensiver Verhandlungen zwischen der Gewerkschaft syndicom und der SPS und SwissSign AG hat heute der Zentralvorstand von syndicom die Resultate debattiert und den Gesamtarbeitsvertrag ratifiziert. Ab dem 1. April 2017 treten somit markante Verbesserungen für die Belegschaft von SPS und SwissSign AG in Kraft. Gegenüber der bisherigen Situation musste syndicom keine Verschlechterungen hinnehmen.

Die Wichtigsten Neuerungen in Kürze

  • Erhöhung des Mutterschaftsurlaubs auf 18 Wochen (bisher 16 Wochen)
  • 100% des Nettolohnes beim Mutterschaftsurlaub ab erstem Anstellungstag (bisher 80%)
  • Besserer Kündigungsschutz: Wer älter als 50 und länger als 20 Jahre dabei ist, hat eine Kündigungsfrist von 5 Monaten (bisher 3 Monate).
  • Neue Regelung Arbeitsort/Einsatzort: Wird die Arbeitsleistung ausserhalb des Arbeitsortes erbracht und fällt dazu die Wegzeit länger als üblich aus, zählt die zeitliche Differenz zur normalen Wegzeit als Arbeitszeit.
  • Pikettdienst, Jahresarbeitszeit und gleitende Arbeitszeit sind nun im GAV niedergeschrieben (bis dato war nur der Verweis auf ein Reglement erwähnt, welche SPS selber regeln konnte)
  • Vaterschaftsurlab neu 10 Tage (bisher 5 Tage)
  • Neu haben alle Angestellten alle zwei Jahre 3 Tage Urlaub für Weiterbildungen der Gewerkschaft zu Gute.
  • Neue Regelung Sozialvereinbarung: Sind von Reorganisationen mehr als 5 Personen an einem Standort betroffen, muss syndicom kontaktiert werden, ab 20 Personen muss ein Sozialplan ausgehandelt werden (bisher galten nur die gesetzlichen Bestimmungen).

Swiss Post Solutions ist Teil des Konzerns der Schweizerischen Post und bietet Lösungen zur Auslagerung von Geschäftsprozessen und Dienstleistungen im Dokumentenmanagement an.

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