Neuer Netzinfrastruktur-GAV
Highlights: Reduktion der Arbeitszeit ab 2025, höhere Zuschläge bei Nachtarbeit
Gemeinsame Medienmitteilung der Sozialpartner syndicom, SNiv und VFFK
Der neue Gesamtarbeitsvertrag (GAV) verbessert die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten in der Netzinfrastruktur-Branche. Zu den wichtigsten Verbesserungen gehören die Reduktion der Arbeitszeit und höhere Zuschläge bei regelmässiger Nachtarbeit. Die Vertragsparteien stärken mit dem neuen GAV die Branche, damit auch künftig attraktive Arbeitsplätze angeboten werden können. Der Bundesrat hat den GAV für allgemeinverbindlich erklärt.
Die Sozialpartner – die Gewerkschaft syndicom sowie die Arbeitgeberverbände SNiv und VFFK –haben sich auf einen neuen GAV geeinigt, der am 1. Januar 2024 in Kraft tritt. Ebenfalls per Anfang 2024 tritt die Allgemeinverbindlichkeit des neuen GAV in Kraft. Dem GAV unterstehen damit alle Betriebe der Branche und somit gut 5'700 Angestellte.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
- Ab 2025 wird die Arbeitszeit von 42 auf 41 Wochenstunden gekürzt, ohne Lohnreduktion
- 15% statt 10% Zeitgutschrift bei regelmässiger Nachtarbeit
- Verbesserter Schutz für Mitarbeitende, die sich in einer Personalvertretung oder bei der Gewerkschaft syndicom engagieren
- Der Mutterschaftsurlaub wird um zwei Wochen auf 16 Wochen erhöht, beim Vaterschaftsurlaub gilt ebenfalls eine volle Lohnfortzahlung
Da die Löhne im Rahmen des bisherigen GAV bereits per 2023 überdurchschnittlich erhöht wurden, sind für 2024 keine Anpassungen vereinbart worden.
Unter diesem Link befindet sich der vollständige Vertragstext.