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Nicht so voreilig, liebe Post

Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen (KVF-N) des Nationalrats verlangt vom Bundesrat, der Post engere Leitplanken zu setzen beim geplanten Abbau des Poststellen-Netzes. Dieser Erfolg ist nicht zuletzt der intensiven Lobby- und Öffentlichkeitsarbeit von syndicom zu verdanken. 

 

Bis 2020 will die Schweizerische Post AG weitere 600 Poststellen schliessen. Dies hat die Post-Spitze letztes Jahr angekündigt. Betroffen sind rund 1200 Angestellte, welche um ihre Stelle fürchten müssen. Auf diese Ankündigung hin öffnete syndicom letzten Herbst ihren Aktionsfonds, um den geplanten Kahlschlag zu bekämpfen. Neben einer breit angelegten Medienoffensive schmiedete syndicom auch Bündnisse im Parlament. Die Anstrengungen entfalten nun erstmals Wirkung.

Mit 20 gegen 2 Stimmen für eine soziale Post

Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen hat vor einigen Wochen den bundesrätlichen Bericht zum Postgesetz beraten. Dabei durfte syndicom vor Ort ihre Positionen darlegen – mit Erfolg: Die KVF-N stimmte den Forderungen von syndicom in gewichtigen Fragen zu! Sie verabschiedete mit 20 zu 2 Stimmen eine Motion, die den Bundesrat beauftragt, die Postgesetzgebung zu überarbeiten. Passieren die gesetzlichen Anpassungen die Beratungen in den beiden Parlaments-Kammern, dürfte dies die Abbaupläne der Post durchkreuzen. Der postalische Service public würde auf ein solideres Fundament gestellt.

Mehr Postschalter, Weniger Entlassungen

Die erste Forderung von syndicom, der die KVF-N folgte, betrifft eine Anpassung der Messgrössen für die postalische Grundversorgung. Konkret soll die Erreichbarkeit der Grundversorgung von einer nationalen auf regionale Messgrössen abgeändert werden. Der Ausdünnung des Poststellen-Netzes würden engere Leitplanken gesetzt, die Post müsste ein dichteres Netz betreiben. Für die Gewerkschaft besonders relevant: Mehr eigenbetriebene Postschalter bedeuten auch weniger Entlassungen.Der zweite gewichtige Punkt der Motion ist die Forderung nach einer kostendeckenden Vergütung bei Auslagerungen in Post­agenturen. Dieser Passus verlangt nichts anderes, als dass Post-Dienstleistungen in Agenturen zu Post-Löhnen erbracht werden müssen. Im Endeffekt schmälert diese Forderung den Anreiz der Post, weiterhin Lohndumping durch Auslagerung zu betreiben. Eine langjährige Forderung von syndicom erhält damit neuen Aufwind.

Bei der dritten Anpassung geht es um die Erreichbarkeit von Dienstleistungen des Zahlungsverkehrs. Nach geltendem Gesetz muss der Basis-Zahlungsverkehr für 90% der Gesamt-Bevölkerung in 30 Minuten zu Fuss oder mit dem öffentlichen Verkehr erreichbar sein. In ihrem Auftrag an den Bundesrat verlangt die Kommission nun die Angleichung an die Erreichbarkeits-Kriterien der postalischen Grundversorgung. Nämlich: Neu müssen auch die Dienstleistungen des Zahlungsverkehrs in 20 Minuten zu Fuss oder mit dem ÖV erreichbar sein. Diese Verschärfung der gesetzlichen Bestimmungen hätte Folgen, die durchaus im Sinne von syndicom sind: einen besseren Service public.

Gezielte Lobbyarbeit im Parlament

Um dieser Motion zum Durchbruch zu verhelfen, hatte syndicom viel Vorarbeit geleistet. Dank intensiver Öffentlichkeitsarbeit konnte das Bewusstsein zu den Auswirkungen des geplanten Abbaus geschärft werden. Ebenso ist gezielt Lobbyarbeit betrieben worden. Gemeinsame Interessen wurden gebündelt. Die angestossene Debatte hat das Parlament in Bern erfasst und die Politik zum Handeln bewogen.

Unabhängig vom weiteren Verlauf dieses Geschäfts sendet die überwiesene Motion ein eindeutiges Signal an die Post-Führung: die Bevölkerung und auch die Politik goutieren die Abbaupläne nicht. syndicom wird weiterhin grossen Aufwand zum Wohle ihrer Mitglieder betreiben. Es ist jetzt an der Zeit für einen echten Dialog zwischen den Sozialpartnern. syndicom wird alles unternehmen, um einen vorläufigen Abbaustopp beim Poststellen-Netz zu erwirken.

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