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OFS muss nun doch nachzahlen

Das Zürcher Arbeitsgericht entschied am 15. Sep­tember gegen die Geschäftsleitung von OF Sicherheitsdruck: Diese muss den Schichtarbeitenden für den Zeitraum vom Januar 2011 bis Dezember 2013 die nicht aus­bezahlten halbstündigen Pausen nachträglich vergüten! 

 

Was vor dem Entscheid des Zürcher Arbeitsgerichtes geschah: Im Februar 2014, anlässlich der dritten Verhandlungsrunde für die Erneuerung der Betriebsvereinbarung aus dem Jahre 2011, beharrte die Geschäftsleitung von OF Sicherheitsdruck hartnäckig auf ihrem Standpunkt, dass in den zurückliegenden drei Jahren die zu bezahlende Pause integrierter Bestandteil des Grundlohnes gewesen sei. Dies im krassen Gegensatz zur Betriebsvereinbarung selbst und der Meinung der Arbeitnehmenden und ihrer Gewerkschaft syndicom.

Abmachung mit syndicom getroffen

Um den Abschluss einer neuen Betriebsvereinbarung nicht zu gefährden, stimmte die OF-Geschäftsleitung schliesslich folgendem Vorschlag von syndicom zu: Das Zürcher Arbeitsgericht soll den Fall untersuchen und sein Urteil darüber fällen. Um das Vorgehen zu vereinfachen, soll nur ein betroffener Schichtarbeiter eine Klage einreichen. Bei einem positiven Entscheid des Gerichtes zugunsten des Klägers werde OF Sicherheitsdruck die nicht ausbezahlten Pausen an alle betroffenen Mitarbeitenden nachträglich ausbezahlen.

massive Geldsumme

Die Gesamtsumme, die OF Sicherheitsdruck jetzt den Betroffenen auszahlen muss, wird mehrere hunderttausend Franken betragen. Alleine der klagende Kollege wird nach Abzug von 7,6 Prozent Sozialversicherungsbeiträgen mehr als 10 000 Franken erhalten!

Weitere Erfolge erzielt

Mit Unterstützung von syndicom haben die KollegInnen von OF Sicherheitsdruck weitere Erfolge erzielt: Von 2011 bis 2012 reduzierte OF Sicherheitsdruck die Zuschläge für Nachtarbeit. Der nach GAV vorgeschriebene Ausgleich – die sogenannte Besitzstandswahrung – wurde den Betroffenen jedoch vorenthalten!

Zudem waren im 13. Monatslohn von 2011 bis 2013 die während des Jahres ausbezahlten Schichtzulagen nicht enthalten! Beide Unrechtmässigkeiten sind zur vollen Zufriedenheit der Betroffenen geregelt worden!

der Kampfgeist ist wichtig

Einmal mehr zeigt sich: Nicht nachgeben und für die eigene Sache einstehen lohnt sich auf jeden Fall! Auch unser Selbstbewusstsein wird dadurch gestärkt.

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