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Parlament muss auf Rentenhöhe fokussieren – SGB lehnt höheres Frauenrentenalter ab

Die vom Bundesrat vorgelegte Botschaft zur AHV-Reform 21 ist für den Schweizerischen Gewerkschaftsbund (SGB) nicht überzeugend. Das neu gewählte Parlament muss sie überarbeiten. Einerseits kann eine bei der Stimmbevölkerung mehrheitsfähige Reform der AHV nur gelingen, wenn sie als Ausgangspunkt die Rentenhöhe nimmt. Der von den Sozialpartnern vorgeschlagene Kompromiss in der 2. Säule hat zwar das Potenzial, die sinkenden PK-Renten zu stabilisieren. Doch auch bei der AHV gibt es dringenden Handlungsbedarf. So hat es seit über 40 Jahren keine Erhöhung der AHV-Renten mehr gegeben. Die Anpassungen aufgrund des Mischindex berücksichtigen die Lohnentwicklung nur ungenügend. Die AHV-Renten sind deshalb immer weniger wert – und dies bei massiv steigenden Gesundheitskosten. Der SGB hat deshalb eine Initiative für eine 13. AHV-Rente beschlossen. Nur so kann gewährleistet werden, dass die AHV ihre Aufgabe erfüllt – ein würdiges Leben im Alter.

(SGB) Anderseits lehnt der SGB die geplante Erhöhung des Frauenrentenalters klar ab. Die finanzielle Stabilität der AHV ist auch dem Schweizerischen Gewerkschaftsbund ein Anliegen. Dass sie aber zur Hauptsache von den Frauen gebuckelt werden soll, überzeugt nicht. Die Situation älterer Arbeitnehmerinnen auf dem Arbeitsmarkt bleibt weiterhin unbefriedigend: über die Hälfte aller Frauen scheiden vor dem ordentlichen Rentenalter aus dem Erwerbsprozess, viele der älteren Arbeitnehmerinnen arbeiten in kleinen Pensen, obwohl sie gerne mehr arbeiten würden. Laut Zahlen des Bundesamts für Statistik, leiden Frauen dreieinhalbmal so oft unter Unterbeschäftigung als Männer. Auch die Renten der Frauen sind unerträglich viel tiefer als jene der Männer: Gemäss Neurentenstatistik 2017 erhielten Männer, die 2017 in Rente gingen, etwa doppelt so hohe Leistungen aus der 2. Säule wie Frauen im gleichen Jahr. Die Renten der Frauen sind oft so tief, dass es für ein anständiges Leben im Alter nicht reicht. Es braucht deshalb echte Fortschritte bei der Gleichstellung und nicht eine falsche Gleichmacherei beim Rentenalter. Das unterstreicht auch die Grossmobilisierung am Frauen*streik.

Der SGB ist überzeugt: Die immer reicher werdende Schweiz kann und muss sich eine solide finanzierte, solidarische Altersvorsorge leisten. Das gibt die Verfassung uns vor – und es ist eine Frage des Respekts für die betroffenen Arbeiternehmerinnen und Arbeitnehmer, die massgeblich zur Wirtschaftsleistung und zur bisherigen Ausgestaltung der sozialen AHV beigetragen haben.

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