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Parlament muss Paket verbessern und insbesondere AHV stärken

Reform Altersvorsorge 2020/Volksinitiative AHVplus

Der Schweizerische Gewerkschaftsbund begrüsst, dass der Bundesrat daran festhält, die Reform der Altersvorsorge gesamtheitlich anzugehen. Die Aufsplittung in Einzelreformen ist politisch chancenlos. Das zeigt die Vergangenheit. Deshalb gilt es jetzt in den Reformprozess der Altersvorsorge einzutreten. Das Parlament muss das Paket jedoch deutlich verbessern: Die Reform muss der heute ungenügenden Rentenhöhe Rechnung tragen. Die AHV muss gestärkt, statt geschwächt werden. Zudem darf das Parlament die Leistungen der obligatorischen beruflichen Vorsorge nicht schmälern.

Für Leute mit tiefen und mittleren Einkommen, insbesondere für viele Frauen, ist das heutige Rentenniveau ungenügend. Der Verfassungsauftrag, wonach die Renten aus erster und zweiter Säule die Fortsetzung „des gewohnten Lebens in angemessener Weise“ ermöglichen sollen, ist nach wie vor nicht umgesetzt. Zudem hinken die AHV-Renten immer mehr den Reallöhnen hinterher. Aus diesen Gründen ist die AHV zu stärken. Denn von der AHV profitieren Leute mit tiefen und mittleren Einkommen dank deren sozialen Finanzierung am meisten. Für den SGB ist es deshalb unverständlich, dass der Bundesrat dieses in der Volksinitiative „AHVplus - Für eine starke AHV“ formulierte Anliegen in keiner Weise aufnimmt.

Stattdessen enthält „Altersvorsorge 2020“ eine Reihe Vorschläge, welche zu schlechteren AHV-Leistungen führen. Der SGB lehnt die Erhöhung des Rentenalters für Frauen auf 65 ab, weil sie der Lebenssituation der Frauen über 60 nicht Rechnung trägt. Zudem ist der Arbeitsmarkt schon heute nicht fähig, Frauen – aber auch Männern – in diesem Alter genügend Stellen anzubieten. Deshalb sind generelle Rentenalterhöhungen chancenlos.

Der SGB unterstützt die Erhöhung der Mehrwertsteuer zugunsten der AHV. Denn aufgrund der geburtenstarken Jahrgänge, die in den nächsten Jahren in Rente gehen werden, ist eine AHV-Zusatzfinanzierung für das nächste Jahrzehnt nötig. Hingegen kann es nicht angehen, dass sich der Bund teilweise aus der AHV-Finanzierung (Neuordnung des AHV-Bundesbeitrags) zurückzieht. Nicht in Frage kommt auch die im sogenannten Interventionsmechanismus vorgesehene automatische Sistierung der AHV-Rentenanpassung an Teuerung und Lohnentwicklung. Diesen Raubzug auf das Portemonnaie der Rentnerinnen und Rentner gilt es zu verhindern.

Weiter lehnt der SGB eine Schwächung der ohnehin schon tiefen Renten der obligatorischen beruflichen Vorsorge ab. Die vorgeschlagene drastische Absenkung des Mindestumwandlungssatzes auf 6% ist nicht realistisch, hat doch das Stimmvolk bereits eine bescheidenere Kürzung auf 6,4% abgeschmettert. Die vorgeschlagenen Massnahmen für den Leistungserhalt kommen die Menschen mit tiefen Löhnen sehr teuer zu stehen und schmälern ihr Budget während der Erwerbsarbeit. (SGB)

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