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Parolen des SGB für die Abstimmung vom 28. Februar 2016

Nein zu Durchsetzungsinitiative, zweiter Gotthardröhre und gegen die Heiratsstrafe, Ja zum Spekulationsstopp mit Nahrungsmitteln

Nein zur Zweiklassenjustiz

Nein zur Durchsetzungsinitiative, weil sie ein Zwei-Klassen-Recht einführt. Nein zur zweiten Gotthardröhre, weil sie die Verlagerung des alpenquerenden Verkehrs von der Strasse auf die Bahn gefährdet. Nein zur Initiative "gegen die Heiratsstrafe", weil es diese gar nicht gibt. Und schliesslich Ja zur Spekulationsstopp-Initiative, weil sie unmoralisches Geschäften einschränkt: Das sind die Parolen die der SGB-Vorstand jeweils einstimmig für die Vorlagen des eidgenössischen Urnenganges vom 28. Februar 2016 beschlossen hat.

Durchsetzungsinitiative der SVP: Nein
Der SGB lehnt die Durchsetzungsinitiative ab, weil sie ein Zweiklassenrecht einführt. Die Bestrafung einer Tat darf nur vom Ausmass der Tat und nicht von der Nationalität des Täters oder der Täterin abhängen. Wenn vier Jugendliche, drei Schweizer und ein nicht eingebürgerter Secondo, in jugendlichem Leichtsinn einen Einbruch begehen, sollen sie bestraft werden, und zwar alle gleich. Es geht nicht an, dass der Secondo, der hier ansonsten gut integriert ist, darüber hinaus noch ausgeschafft werden soll. So wird die Verhältnismässigkeit ausgeschaltet. Verhältnismässigkeit ist jedoch nicht nur ein Verfassungsgrundsatz sondern ebenso eine bewährte Alltagsmaxime.

Zweite Gotthardröhre: Nein

Der Bau eines zweiten Strassentunnels widerspricht der vom Stimmvolk wiederholt unterstützten Verlagerungspolitikvon der Strasse auf die Schiene. Das Versprechen, die beiden Röhren nur einspurig zu betreiben, ist kaum glaubwürdig, weil kaum durchzuhalten. Die so früher oder später ermöglichte Öffnung aller vier Spuren würde eine Reduktion des Alpentransitverkehrs auf der Strasse verunmöglichen. Mit der NEAT stehen genügend Kapazitäten zur Verfügung, um während der Sanierung die Nord-Süd-Verbindung zu gewährleisten und die mit der Annahme der Alpen-Initiative beschlossene Verlagerung endlich umzusetzen. - Bereits der SGB-Kongress 2014 hat eine entsprechende Resolution des Gewerkschaftsbundes Tessin angenommen.

CVP-Initiative "gegen die Heiratsstrafe": Nein
Die Initiative will die angebliche Benachteiligung verheirateter Paare gegenüber anderen Lebensgemeinschaften bei den Steuern und der Altersvorsorge aufheben. In den Sozialversicherungen werden die Ehepaare jedoch nicht benachteiligt, sondern durch exklusive Leistungen (Witwenleistungen, Ehegattensplitting, Beitragsbefreiung für nichterwerbstätige Ehepartner, etc.) insgesamt privilegiert. Eine vollständige Beseitigung des 150%-Plafonds in der AHV hätte jährliche Kostenfolgen von 2 Mrd. Franken. Die heutigen Leistungen zu Gunsten der Verheirateten betragen jährlich 2,8 Mrd. Unter dem Strich würden also die Verheirateten schlechter fahren als heute. Auch im Steuerrecht sind die Benachteiligungen der Ehepartner gegenüber den Konkubinatspaaren weitestgehend beseitigt. Richtig ist, dass bei der AHV wegen des Plafonds von 150% der steigenden Erwerbsbeteiligung der Frauen zu wenig Rechnung getragen wird. Eine Anpassung an die neuen Rollenmodelle ist nötig. Daher braucht es eine Anhebung des Plafonds, so wie sie der Ständerat im Rahmen der Altersvorsorge 2020 beschlossen hat.

Volksinitiative "Keine Spekulation mit Nahrungsmitteln": Ja
Die von der JUSO lancierte und der SP, den Grünen und verschiedenen Hilfswerken unterstützte Initiative verlangt vom Bund, Vorschriften zur Bekämpfung der Spekulation mit Agrarrohstoffen und Nahrungsmitteln zu erlassen. Die Initiative sorgt dafür, dass unmoralische Spekulations-Geschäfte wenigstens auf Schweizer Boden eingeschränkt werden. Sie sendet ein wichtiges Signal, dass die Bevölkerung diese Geschäfte eindämmen will und die Schweiz nicht zu einem Hafen für eine Spekulation wird, die in anderen Ländern bekämpft wird. Die negativen Folgen auf Steuererträge und Arbeitsplätze sind bescheiden sind, werden jedoch von den Gegnern masslos übertrieben. (SGB)

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