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Pensionskasse Post: Verhandlungserfolg für syndicom

Im letzten Herbst hat der Stiftungsrat der Pensionskasse Post den Umwandlungssatz gesenkt. Damit diese Massnahme die künftigen Rentenleistungen nicht empfindlich vermindert, führte syndicom erfolgreiche Verhandlungen mit der Post.

 

Wie viele Pensionskassen der Schweiz sah sich auch die Pensionskasse Post gezwungen, die Rentenleistungen der mittelfristig zu erwartenden Kapitalverzinsung und der gestiegenen Lebenserwartung anzupassen (siehe «syndicom» Nr. 5/2012). Soll die aktiv versicherte Generation nicht zu hohe Rentenleistungen querfinanzieren, die heute aufgrund falscher Annahmen gesprochen werden, dann muss der Umwandlungssatz gesenkt werden. Eine Senkung des Umwandlungssatzes heisst nichts anderes als eine Senkung der künftigen Renten.

 

Verhandlungen nur dank starker syndicom

 

Im Sinne einer gesunden Finanzierung der paritätisch geführten Altersvorsorge sagte syndicom Ja zur Senkung des Umwandlungssatzes. Aber: syndicom sagte auch klar und deutlich Nein zur Senkung der künftigen Renten und verlangte von der Schweizerischen Post flankierende Massnahmen, damit der drohende Rentenverlust aufgefangen werden kann. Würde es allein nach dem Gesetz gehen, wäre die Post nicht dazu verpflichtet und die heute aktiv versicherten Kolleginnen und Kollegen müssten eine massive Rentenverschlechterung in Kauf nehmen. Wie das wirkt, hat man kürzlich bei der Pensionskasse UBS gesehen: Obwohl diese Pensionskasse einen guten Deckungsgrad (117,3 Prozent) aufweist, wurde der Umwandlungssatz massiv gesenkt und das Rentenalter von 62 auf 64 Jahre erhöht.

 

Aufgrund des hohen Organisationsgrades hat die Gewerkschaft syndicom eine grosse Verhandlungsmacht – so musste sich die Post mit den Sozialpartnern an einen Tisch setzen und über flankierende Massnahmen zur Senkung des Umwandlungssatzes verhandeln. Das Verhandlungsresultat ist sehr gut – syndicom konnte sich über weite Strecken durchsetzen. Dank den getroffenen Massnahmen kann die Höhe der zu erwartenden Rente, das sogenannte Leistungsziel, trotz der Senkung des Umwandlungssatzes annähernd gehalten werden.


700 Millionen Franken zur Ausfinanzierung

 

Damit das Leistungsziel gehalten werden kann, braucht es zwei Massnahmen:

  • Weil es für das Alterssparkapital weniger Rente gibt, muss dieses verstärkt werden, sodass die effektive Rente das gleiche Niveau wie vor der Senkung des Umwandlungssatzes erreichen kann. In den Verhandlungen wurde durchgesetzt, dass die Post die Verluste zu 75 Prozent ausfinanziert. Sie zahlt somit über 700 Millionen Franken für die Ausfinanzierung auf die persönlichen Alterssparkonten der Aktivversicherten ein, um damit entstehende Rentenverluste auszugleichen.
  • Damit in Zukunft das Alterssparkapital gross genug ist, um das bisherige Leistungsziel erreichen zu können, müssen die Sparbeiträge leicht erhöht werden. Das bisherige Sanierungsprozent der Arbeitnehmenden wird ab 1. August 2013 dem ordentlichen Sparbeitrag zugeschlagen. Die Post übernimmt ab diesem Zeitpunkt allfällige Sanierungsbeiträge und beteiligt sich ab 2013 überparitätisch mit 60 : 40 Prozent an den Pensionskassen-Beiträgen.

Rentenniveau wird gehalten

 

Wie wirkt sich die Ausfinanzierung aus? Nehmen wir das fiktive Beispiel eines 63-jährigen Zustellers ohne Nominalrentengarantie mit einem versicherten Lohn von 60 000 Franken und einem Alterssparkapital von 500 000 Franken. Beim bisherigen Umwandlungssatz von 6,53 Prozent (Pensionierung mit 63 Jahren) bekommt der Kollege eine Rente (ohne AHV) von 32 650 Franken pro Jahr. Mit dem neuen Umwandlungssatz von 5,64 Prozent bekommt er ohne Ausfinanzierung bloss noch 28 200 Franken. Er verliert somit 371 Franken pro Monat! Mit der Ausfinanzierung zu 75 Prozent stockt die Post das Alterssparkapital um 62 175 Franken auf 562 175 Franken auf: Die Altersrente beträgt nun trotz dem neuen Umwandlungssatz 32 337 Franken. Der monatliche Rentenverlust minimiert sich somit auf 26 Franken.

 

Das Verhandlungsergebnis betreffend Pensionskasse Post ist als Erfolg für syndicom zu werten. So sah es auch die Branchendelegiertenversammlung Post (vgl. Seite 3). Sie hat am 28. April mit überwiegendem Mehr dem Verhandlungsergebnis zugestimmt.

 

Nächste Ziele sind gesteckt

 

Doch syndicom will sich nicht auf den Lorbeeren ausruhen. Die nächsten Ziele für die Pensionskasse Post sind bereits gesteckt: Im Rahmen der Gesamtarbeitsvertrag-Erneuerung strebt syndicom den vorzeitigen Altersrücktritt ab 62 Jahren an.

Daneben arbeitet syndicom auf eine weitere Gesundung der Pensionskasse Post hin, damit die Kasse rasch den Weg aus der Sanierung findet und über ein ausreichendes finanzielles Fundament verfügt, um den Rentenverpflichtungen nachkommen zu können. Denn erst wenn ein ausreichender Deckungsgrad erreicht wird, hat die Pensionskasse vom Gesetz her die Möglichkeit, die Teuerung auf den Renten auszugleichen.

 

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