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Pflegeurlaub ohne Lohneinbusse bei der Post

«Work and Care» ist wichtig bei der Post, weil mehr als ein Viertel der Mitarbeitenden betroffen ist. Die Arbeitgeberin Post bietet eine Woche bezahlte Absenz bei Erkrankung eines nahen Angehörigen, flexible Arbeitszeit und Sozialberatung

 

Die Post beschäftigt rund 45 000 Mitarbeitende. Im GAV ist festgehalten, dass man bei Erkrankung von Ehemann, Elternteil oder Kind eine Woche bezahlte Absenz erhält, um sich zu organisieren. «Im Jahr 2015 wurde dieser Urlaub 3464 Mal genutzt», sagt Verena Jolk von der Abteilung Kommunikation Personal. Im GAV ist auch die Unterstützung von Mitarbeitenden mit familiären Betreuungspflichten geregelt: «Die Arbeitgeberin unterstützt Mitarbeitende mit familiären Betreuungsverpflichtungen. Unterstützung kann unter anderem im Rahmen der Planung von Arbeitseinsätzen, der Anpassung des Beschäftigungsgrades und/oder der Gewährung von unbezahlten Urlauben erfolgen.»

Eine gewisse Flexibilität erlaubt zudem das Jahresarbeitszeit-Konto: bei der jährlichen Saldierung können 100 Plusstunden und 50 Minusstunden auf das nächste Jahr übertragen werden. Möglich ist auch, ein längerfristiges «Zeitsparkonto» zu äufnen, die angesparte Zeit muss man innerhalb von fünf Jahren beziehen. «Wofür solche Zeitguthaben letztlich genutzt werden, wissen wir nicht», sagt Jolk.

Das Post-interne Netzwerk «Move» engagiert sich rund um das Thema Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Dazu gehört explizit auch das Thema «Work & Care». Laut einer Umfrage von 2012 bei Postfinance sind 27 Prozent der Angestellten aktuell oder in naher Zukunft betroffen. Gepflegt werden zu 13 Prozent Ehepartner, zu 58 Prozent Eltern, zu 29 Prozent andere wie Grosseltern oder Geschwister. Pro Monat wurden im Durchschnitt 24 Stunden für die Angehörigenpflege aufgewendet.

Wertschätzung und Entgegenkommen vom Betrieb

Als wichtigste Bedürfnisse pflegender Mitarbeitender beschreibt Verena Jolk: «Die Pflegenden schätzen eine gewisse Arbeitsflexibilität, eine offene und wertschätzende Kommunikation und Verständnis für ihre Situation; gefragt sind vor allem Flexibilisierungsmöglichkeiten ohne Lohneinbusse.» Unterstützung erhalten sie bei der Post durch die kostenlose interne Sozialberatung. «Sie vernetzt auch mit Anlaufstellen in der Region und informiert über rechtliche Ansprüche.» 2015 nutzten 140 Mitarbeitende die Beratung im Rahmen der Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Verena Jolk betont: «Work and Care nimmt bei der Post auch deshalb einen wichtigen Platz ein, weil 40 Prozent der Mitarbeitenden über 50 Jahre alt sind.»

Unklares Gesetz

Angestellte müssen laut Gesetz keine Überstunden leisten, wenn sie familiäre Verpflichtungen haben. Das Obligationenrecht, Art. 324, hält fest, dass man bis zu drei Tage frei erhält, um sich zu organisieren, doch die Lohnfortzahlung ist nicht klar geregelt. Die Rechtslage in anderen Ländern ist bunt: 10 Tage bezahlte Absenz in Deutschland, Slowakei, Kanada, 1–2 Jahre bei schwerer Erkrankung in Belgien und Spanien, 100 Tage pro Jahr in Frankreich, 3 Tage pro Monat in Italien. In Deutschland besteht ein Anspruch auf sechs Monate Pflegezeit mit Kündigungsschutz, ein Pflegeentschädigungsfonds gewährt zinslose Darlehen. Fortsetzung folgt!

Broschüre der Post zu Angehörigenpflege und «work & care»: http://goo.gl/4nxqLP

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