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Positionsbezug der Gewerkschaften syndicom, SEV und vpod zur Initiative «Pro Service public»

Am 29. Mai ist die Initiative «Pro Service public» der Bundeskanzlei eingereicht worden. Sie wurde von verschiedenen Konsumentenzeitschriften lanciert und verlangt von den Unternehmen, die im Bereich der Grundversorgung einen Auftrag haben oder vom Bund durch Mehrheitsbeteiligung direkt oder indirekt kontrolliert werden, folgende Grundsätze: Verzicht auf Gewinn, Verbot von Quersubventionierung. Und: keine höheren Löhne als in der Bundesverwaltung. Damit soll die Qualität des Service public zu einem tieferen Preis erreicht werden. Das tönt einleuchtend und vernünftig, birgt aber aus gewerkschaftlicher Sicht mehr Risiken als Chancen.

 

Die drei grossen Gewerkschaften der Angestellten des Service public – syndicom, SEV und vpod – stehen der Initiative «Pro Service public» kritisch gegenüber, auch wenn sie mit den Initianten und Initiantinnen das sympathische Anliegen teilen, die Grundversorgung in hoher Qualität und zu einem guten Preis zu garantieren. Dies ist aber nur möglich, wenn die Arbeitsbedingungen für das Personal nicht verschlechtert werden und die Arbeitsstellen gesichert sind. Mit ihrem Gewinnverbot beschneidet die Initiative die Möglichkeiten, das mehr Mittel für das Personal zur Verfügung stehen. Mit der Verbot einer Quersubvention zwischen rentablen und defizitären Unternehmensteilen würden Teile des Service public nicht mehr finanziert werden können, Leistungsabbau wird die Folge sein. Zudem werden Investitionen in den Ausbau der Infrastruktur gebremst. Die Gewerkschaften weisen auf folgende Punkte hin:

  1. Eine Definition der Grundversorgungsleistungen zementiert diese auf dem heutigen Stand. Es sind keine Investitionen mehr in neue Bereiche möglich, obwohl sich die Ansprüche an die öffentliche Versorgung stetig ändern (z.B. Telekommunikation, Glasfasernetz).
  2. Die Initiative schadet dem öffentlichen Verkehr. Diese Grundversorgung kann nur geleistet werden, wenn profitable Bereiche die nicht profitablen mitfinanzieren dürfen.
  3. Das gleiche gilt für die Post, welche die Gewinne für die Gewährleistung der Grundversorgung einsetzen muss.
  4. Regeln des Bundesrechts werden oft auf kantonaler Ebene übernommen: Auch innerhalb eines Spitals gibt es rentable und defizitäre Abteilungen, die einander heute in der Gesamtbetrachtung tragen. Gleiches gilt für Nahverkehrsbetriebe, wo mit rentablen Linien der Betrieb von defizitären ermöglicht wird.
  5. Die Initiative gefährdet Arbeitsplätze. Wenn die bundesnahen Betriebe keinen Gewinn mehr erwirtschaften dürfen, werden sie mittelfristig privatisiert, da die öffentliche Hand die Finanzierung nur aus Staatsmitteln nicht bewerkstelligen kann.
  6. Für eine vernünftige Lohnpolitik braucht es nicht diese Initiative, sondern Mindestlöhne und die 1:12 Initiative.

Unter Strich schadet die Initiative mehr als sie nützt, sowohl den SteuerzahlerInnen und KonsumentInnen als auch dem Personal. Die Gewerkschaften des Service public lehnen deshalb die Initiative ab.

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