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Post und Gewerkschaften einigen sich auf neue GAV

Die Schweizerische Post, die Gewerkschaft syndicom und der Personalverband transfair haben die Verhandlungen über neue Gesamtarbeitsverträge (GAV) für die Post CH AG, die PostAuto Schweiz AG und die PostFinance AG abgeschlossen. Sie konnten sich auf ein Gesamtpaket einigen, das die Bedürfnisse des Unternehmens wie auch der Mitarbeitenden berücksichtigt. Das Verhandlungsergebnis muss noch von den Entscheidgremien aller Sozialpartner bestätigt werden.

Jede der drei KonzerngesellschaftenPost CH AG, PostAuto Schweiz AG und PostFinance AG erhält je einen neuen Gesamtarbeitsvertrag, dessen Eckwerte in einem übergeordneten Dach-GAV geregelt sind und für alle drei Konzerngesellschaften gelten.Die Parteien einigten sich auf Vertragswerke, die sowohl die Interessen des Unternehmens als auch die der Mitarbeitenden wahren. Zudem werden die gesellschaftlichen Veränderungen und die neuen rechtlichen Rahmenbedingungen berücksichtigt.
 
Die wichtigsten Eckwerte des neuen Dach-GAV sind:

 

Thema

Regelung

Geltungs-bereich

Der GAV gilt neu auch für Lernende und Aushilfen.

Mitarbeitende in höheren Funktionen (ab Funktionsstufe 10) erhalten neu Verträge ausserhalb des Geltungsbereichs der GAV.

Lohnsystem

Das bewährte Lohnsystem wird grundsätzlich weitergeführt. Der Lohn der bestehenden Mitarbeitenden wird übernommen und die heutige Arbeitsmarktzulage in den bisherigen Lohn eingebaut.  

Lohnmassnahmen

Die automatischen Lohnerhöhungen aufgrund der Anstellungsdauer entfallen. Die entsprechende Lohnsumme wird jedoch grundsätzlich für individuelle Lohnmassnahmen im Rahmen der jährlichen Lohnverhandlungen bereitgestellt.

Versicherter Lohn

Zulagen für Nacht- und Sonntagsarbeit, Pikettdienst und Stellvertretung werden neu in der Pensionskasse versichert.

Treueprämie

Die Treueprämie wird neu erstmals nach fünf Anstellungsjahren und danach alle fünf Jahre in gleichem Umfang ausgerichtet. Die Mitarbeitenden können zwischen einer Geld- oder einer Zeitprämie wählen.

Altersteilzeit

Ab dem 58. Lebensjahr haben Mitarbeitende neu einen Rechtsanspruch auf Altersteilzeit. Sie können den Beschäftigungsgrad auf bis zu 50 Prozent auf Basis einer Vollzeitstelle reduzieren.

Mutterschaft/

Vaterschaft

Der Mutterschaftsurlaub wird von 16 auf 18 Wochen, der Vaterschaftsurlaub von 2 auf 10 Tage erhöht.

 

Spezifische Regelungen pro Konzerngesellschaft

Thema

Post CH AG / PostFinance AG

PostAuto Schweiz AG

Arbeitszeit

42 Stunden pro Woche

(vorher: 42 Stunden pro Woche bei einer Normalarbeitszeit von 41 Stunden mit Ausgleichswoche)

Arbeitsleistung wird in 42 Stunden pro Woche erbracht. Normalarbeitszeit sind 41 Stunden, wobei für die zusätzlich gearbeitete Stunde eine Ausgleichswoche gewährt wird.

Ferien

Bis 59. Lebensjahr 6 Wochen
Ab 60. Lebensjahr 7 Wochen

(Die heutige Ausgleichswoche auf der Basis der 41-Stunden-Woche wird neu als zusätzliche Ferienwoche gewährt.)

Bis 59. Lebensjahr 5 Wochen.
Ab 60. Lebensjahr 6 Wochen
(Plus zusätzlich jeweils noch die Ausgleichswoche)

Feier-/Ruhe-tage

9 Feiertage mit Nachgewährung

63 Ruhetage (bei Arbeitszeitgesetz-Unterstellung)

Abend- / Nacht- / Sonntagsarbeit

Es gelten Zeitzuschläge und Zulagen gemäss der neuen rechtlichen Grundlage des Arbeitsgesetzes.

Es gelten Zeitzuschläge und Zulagen gemäss der bestehenden rechtlichen Grundlage des Arbeitszeitgesetzes.


Neu wurden auch die Anstellungsbedingungen für die Mitarbeitenden der PostAuto-Unternehmer mit Personalreglement verhandelt,
die nun grundsätzlich identisch sind mit jenen der Mitarbeitenden der PostAuto Schweiz AG.

 

Die Entscheidgremien aller Sozialpartner müssen das Ergebnis der Verhandlungen noch gutheissen. Die Ratifizierung wird auf Ende April 2015 erwartet. Die neuen GAV werden am 1. Januar 2016 in Kraft treten und bis Ende 2018 gültig sein.

Im Anschluss an die Ratifizierung starten die Verhandlungen für die Anstellungsbedingungen weiterer Konzerngesellschaften. Diese Verhandlungen werden voraussichtlich bis Ende 2015 abgeschlossen sein.

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