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Poststellen: Urteil des Bundesverwaltungsgerichts offenbart dringenden Handlungsbedarf

Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass den Gemeinden keine Rechte zustehen, wenn es um Poststellen-Schliessungen geht. Die Entscheidung liegt einzig bei der Post und es gibt keine Stelle, welche eine Schliessung ablehnen kann. Selbst die Eidgenössische Postkommission PostCom gibt nur Empfehlungen ab.

Damit wird offensichtlich: Es braucht auch dahingehend eine Revision des Postgesetzes und die Gemeinden müssen die Gespräche mit der Post verweigern, bis diese Revision verabschiedet wurde.

© die Post

Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts macht klar: Die Gespräche mit den Gemeinden sind reine Alibiübungen. Die Post ist - als einzige Massnahme - lediglich dazu verpflichtet, mit den Gemeinden ein Gespräch durchzuführen. Beispiele zeigen, dass es nur eine Möglichkeit gibt, eine Schliessung zu verhindern: Nach einer ersten Gesprächsrunde muss sich die Gemeinde dem weiteren Prozess verweigern. Sobald sich die Gemeinde auf weitere Gespräche einlässt, steht der Post nichts mehr im Wege.

Post missachtet Bevölkerung und Politik
National- und Ständerät haben bereits mehrere Motionen verabschiedet, welche eine Überarbeitung des Postgesetzes fordern. Die Bearbeitung dieser Motionen gilt es jetzt, abzuwarten. Bundesrat und Postführung machen aber das Gegenteil. Noch im Dezember 2017 haben Doris Leuthard und Susanne Ruoff zwar versprochen, dass es keine Schliessung gegen den Willen einer Gemeinde mehr geben wird, bis das Gesetz revidiert ist. In der Praxis machen sie aber das komplette Gegenteil: Es vergeht kaum kein Tag, an dem nicht  die Schliessung einer Poststelle angekündigt oder vollzogen wird.

Das ist nicht nur eine Gefahr für die postalische Grundversorgung, sondern staatspolitisch bedenklich.

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