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Schweizer Behörden verweigern dem kurdischen Journalisten Mustafa Mamay Schutz

Der regimekritische Journalist Mustafa Mamay musste aufgrund von Bedrohungen und Verfolgung sein Exil in Syrien verlassen und kam über Südafrika in die Schweiz. Mit der Begründung, dass Südafrika ein sicheres Drittland sei, verweigern die Schweizer Behörden dem bedrohten Journalisten das Recht, einen Asylantrag zu stellen. Stattdessen wird er am Flughafen Zürich festgehalten. Südafrika pflegt enge wirtschaftliche und diplomatische Beziehungen zur Türkei. Es kann deshalb für einen türkisch-kurdischen regimekritischen Journalisten nicht als sicheres Drittland gelten, da ihm in Südafrika die Auslieferung an die Türkei droht. 

Das politische Umfeld in der Türkei erlaubt keine Abschiebung eines regimekritischen Journalisten

syndicom fordert die Schweizer Behörden auf, den Entscheid nochmals zu überprüfen und Mustafa Mamay die Möglichkeit zu gewähren, einen Asylantrag zu stellen. Der Journalist wird erwiesenermassen verfolgt und muss damit rechnen, dass er bei einer Rückführung nach Südafrika an die Türkei ausgeliefert wird. Die humanitäre Tradition der Schweiz und das momentane politische Umfeld in der Türkei gebieten es, dass verfolgten Journalisten Schutz gewährt wird. Die Forderung wird von der Europäischen Journalisten-Föderation EJF unterstützt.

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