Artikel

Service public: Nur Mischrechnungen finanzierendie öffentliche Dienstleistung

Zwar bezieht sich die trügerische Initiative «Pro Service public» direkt lediglich auf die Betriebe des Bundes. Aber ein derartiger Verfassungsartikel würde auch auf die kantonale, regionale und kommunale Ebene ausstrahlen - und dort nichts Gutes bewirken.

 

Das von der Initiative postulierte «Gewinnverbot» schlägt Lichtjahre neben dem Ziel ein. Natürlich: Privater Profit aus öffentlichem Geld soll ausgeschlossen sein. Das ist im öffentlichen Verkehr der Schweiz aber bereits so geregelt. Dass dieses Verbot funktioniert, belegt die Tatsache, dass die internationalen Verkehrsmultis bisher die Finger vom Schweizer Nahverkehr gelassen haben, während sie sich in den Nachbarländern reihenweise ­Metros, S-Bahnen und Busverkehre unter den Nagel gerissen haben. Kurt Altenburger, VPOD-Zentralsekretär mit dem Dossier Nahverkehr, sieht die Schweiz hier «für einmal tatsächlich als Sonderfall – und zwar als positiven».

Verzerrung der Realität

«Die Initianten tun so, als ob die öffentlichen Verkehrs-, Logistik- und Kommunikationsunternehmen in der Schweiz längst privatisiert wären, als ob sich hier, wie etwa in England, unanständige Manager durch Ausdünnung, Qualitätsabbau und Vernachlässigung der Infrastruktur eine goldene Nase verdienten», sagt Kurt Altenburger. Dabei ist gerade der öffentliche Verkehr zuletzt vielfach ausgebaut worden, etwa punkto ­Taktdichte und Nachtlinien. Und noch immer handelt es sich um öffentlichen Verkehr in dem Sinn, dass die öffentliche Hand als Bestellerin auftritt und definiert, wo sie welche Leistung haben will. Die Verkehrsunternehmen sagen ihr, zu welchem Preis sie das Gewünschte bereitstellen können. Sie bewegen sich in einem engen Korsett.

Deckelung der Kaderlöhne steht gar nicht im Text!

Natürlich: Die Forderung nach Absenkung der Spitzenlöhne ist populär – und auch nicht grundsätzlich verkehrt. Dieser Punkt fände durchaus die Zustimmung des VPOD – wenn er denn in der Initiative stünde. Dort ist allerdings nicht von den Löhnen der CEO die Rede, welche diejenigen der Bundesräte nicht übersteigen dürfen. Sondern von den «Löhnen und Honoraren der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter», die nicht über Bundesniveau liegen dürfen. Und bekanntlich gilt bei einer Initiative nicht das, was dem Komitee vorschwebt, sondern was drinsteht. Sollte also in einem GAV mehr Lohnerhöhung ausgehandelt werden, als das entsprechende Parlament seiner Verwaltung zubilligt, so ist dieses Plus verloren. Dumm gelaufen!

Gut gemeint, aber nicht gut gemacht

Richtig ist, dass die Initiative direkt nur die Bundesbetriebe anspricht. Wenn aber der Bund solche Grundsätze in die Verfassung aufnimmt, dauert es in der Regel nicht lange, bis Kantone und Gemeinden nachziehen. Und da lauert die Gefahr! Nicht nur, weil zwar von Service public geredet wird, aber zur Qualität desselben kein Wort verloren wird. Sondern auch, weil die Verbote von «Gewinn» und von «Quersubventionierung» in der regionalen Landschaft ebenso schief stehen wie national.

DNA des Service public

Faktisch gibt es da keinen «Gewinn», sondern nur temporäre, zweckgebundene Überschüsse. Genauso falsch ist der verlangte Verzicht auf «Quersubventionierung». Nicht nur, dass Quersubventionierung auch in der freien Wildbahn auftritt. Sondern: Quersubventionierung ist quasi die DNA der öffentlichen Dienstleistung. Ob SBB oder Nahverkehr – gewinnbringend sind nur wenige Strecken, und auch die nur zu bestimmten Tageszeiten. «Wer die dahinter stehenden Mischrechnungen angreift, gefährdet das gesamte Angebot», macht Kurt Altenburger noch einmal klar.

Informiert bleiben

Persönlich, rasch und direkt

Du willst wissen, wofür wir uns engagieren? Nimm Kontakt zu uns auf! Bei persönlichen Anliegen helfen dir unsere Regionalsektretär:innen gern weiter.

syndicom in deiner Nähe

In den Regionalsekretariaten findest du kompetente Beratung & Unterstützung

Jetzt Mitglied werden