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SGB begrüsst die Stossrichtung des Ständerates – weitere Massnahmen nötig

SGB-Kommentar zum Ständerats-Entscheid zum Masseneinwanderungsartikel


Der SGB begrüsst den Entscheid des Ständerates zur Umsetzung des Art. 121a BV ("Masseneinwanderungs-Initiative"), eine nichtdiskriminierende Stellenmeldepflicht bzw. einen Arbeitslosenvorrang einzuführen. Eine Umsetzung des Masseneinwanderungsartikels muss mit den Bilateralen kompatibel sein. Sonst steigt der Druck auf die Löhne und die Arbeitsplätze. Ein Kontingentssystem ist nur schon deshalb keine Lösung. Doch auch unabhängig davon sind Kontingente abzulehnen. Sie führen zu Schwarzarbeit, prekären Arbeitsbedingungen und Lohndruck wie die Analysen des alten Kontingentssystems zeigen.

Die Stellenmeldepflicht geht auf einen Vorschlag der Gewerkschaften zurück. Sie wird vor allem dazu führen, dass heute bei der Stellensuche benachteiligte Personen (ältere Arbeitnehmende, Wiedereinsteigerinnen u.a.) bessere Chancen erhalten. Bereits heute arbeiten in vielen Kantonen die Regionalen Arbeitsvermittlungszentren RAV mit den Arbeitgebern bei der Stellenvermittlung zusammen (z.B. in Zürich oder im Aargau). Die Erfahrungen sind mehrheitlich positiv - für alle Beteiligten. Keinem RAV-Vermittler käme es in den Sinn, den meldenden Arbeitgebern Stellensuchende vorzuschlagen, die für die Stellen nicht infrage kommen. Denn das würde die Akzeptanz der RAV-Vermittlung bei allen Beteiligten - bei den Arbeitgebern und den Stellensuchenden - rasch untergraben.

Über diese positive Massnahme zugunsten der Stellensuchenden hinaus braucht es aber weitere Massnahmen zum Schutz der Arbeitnnehmenden gegen die Missbräuche der Arbeitgeber. Der SGB kritisiert insbesondere, dass der vorgeschlagene Kündigungsschutz für langjährige ältere Mitarbeiter keine Unterstützung fand. Viele Gesamtarbeitsverträge kennen heute schon besondere Schutzbestimmungen für ältere Arbeitnehmende. Auch in der Bundesgerichtspraxis ist ein höheres Schutzniveau für langjährige ältere Arbeitnehmende Realität. Weiter verlangt der SGB, dass der Bundesrat die Minimalvorgabe für die Zahl der Lohnkontrollen von derzeit 27'000 auf neu 50'000 erhöht. (SGB)

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