SGB unterstützt Referendum gegen Observation von Versicherten
Grundrechtlich und rechtsstaatlich unzulässig
Der Vorstand des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes (SGB) hat beschlossen, das bereits lancierte Referendum gegen die Revision des Bundesgesetzes über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG) und die damit vorgesehenen gesetzlichen Bestimmungen zur Observation von Versicherten zu unterstützen.
Der SGB befürwortet die Betrugsbekämpfung bei allen Sozialversicherungen. Das Schweizerische Sozialversicherungsrecht enthält mittlerweile zahlreiche Massnahmen und Straftatbestände, welche den Missbrauch von Sozialversicherungsleistungen bekämpfen und bestrafen. Bei den Überwachungen ist die aktuelle gesetzliche Grundlage aber unzureichend.
Das diesbezügliche, vom Parlament im Frühling verabschiedete Gesetz verletzt grundrechtliche und rechtsstaatliche Prinzipien. So ist es unabdingbar, dass eine Überwachung nur dann erfolgen darf, wenn sich andere Massnahmen als untauglich erweisen und eine richterliche Genehmigung vorliegt, die einen Missbrauchsverdacht bestätigt. Der SGB unterstützt deshalb das ergriffene Referendum gegen die Überwachung von Versicherten. (SGB)