So war die Aufstockung der Bundesgelder nicht gedacht
Presseförderung 2014 für die Mitgliederpresse reduziert um 1 Rappen pro Exemplar
Am 6. Dezember hat der Bundesrat die Preisermässigungen für die Zustellung von Zeitungen und Zeitschriften durch die Post für das Jahr 2014 festgelegt. Diese erfolgen im Rahmen der indirekten Presseförderung, wofür im Postgesetz 20 Mio. Fr. für die Mitgliederpresse und 30 Mio. Fr. für die Regional- und Lokalpresse vorgesehen sind.
Für die Lokal- und Regionalpresse bleibt es wie für 2013 bei 22 Rappen pro Exemplar. Sowohl Zahl wie Auflage haben sich nur minim verändert: 142 (–1) Publikationen mit einer Jahresauflage von total 135,4 Mio. (+1,4 Mio.) Exemplaren erfüllen die Bedingungen für die indirekte Presseförderung 2014 und erhalten damit eine Zustellermässigung.
Schlechter sieht es für die Mitgliederpresse der Verbände und Vereine aus: 2014 erhalten sie nur noch 14 Rappen pro Exemplar, statt 15 Rappen wie 2013. Dies ist auf die grundsätzlich erfreuliche Tatsache zurückzuführen, dass 42 Titel neu Zustellermässigungen erhalten (total 1124 Publikationen), wodurch sich die Gesamtzahl der geförderten Exemplare um 14,3 Millionen auf 139,1 Mio erhöht.
Dies zeigt einen Mangel des aktuellen Systems der indirekten Presseförderung auf: Je mehr Titel die Kriterien erfüllen, desto kleiner fällt bei steigender Anzahl Exemplare die Unterstützung für jeden einzelnen aus, obwohl seine Bedeutung und Aufwände unverändert bleiben. Systemwechsel im Zeitungszustelltarif der Post plus dreimal 2 Rp Erhöhung des Zustelltarifs von 2014 bis 2016 – und jetzt noch 1 Rp. Reduktion der Ermässigung fürs nächste Jahr. Für viele wird es eng werden. Bei gleicher Anzahl Ausgaben entstünde für syndicom nächstes Jahr über 20 000 Fr. Mehraufwand, bis 2016 dann über 50 000 Fr.
Dringend notwendig wäre darum eine Aufstockung der Bundesgelder für die Presseförderung, um das Überleben der wirtschaftlich unter Druck stehenden Titel sowohl der Mitgliederpresse wie der Regional- und Lokalpresse zu garantieren. Dies umso mehr, als in Kombination mit den Absichten der Post, den Zustellpreis für Zeitungen bis 2016 um insgesamt 6 Rappen zu erhöhen (vgl. nebenstehenden Artikel), die Gesamtsumme von 50 Mio. Fr. für die indirekte Presseförderung aufgefressen wird. So war das nicht gemeint, als das Parlament 2010 die Presseförderung via Postgesetz aufstockte!
Roland Kreuzer, Leiter Sektor Medien