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Sozialpartner der Post heissen neue Gesamtarbeitsverträge gut

Die Spitzen der Schweizerischen Post, der Gewerkschaft syndicom und des Personalverbands transfair haben die neuen Gesamtarbeitsverträge für die Post CH AG, die PostAuto Schweiz AG und die PostFinance AG unterzeichnet. Die neuen Verträge treten am 1. Januar 2016 in Kraft. Alle Sozialpartner zeigen sich zufrieden mit dem Resultat. Die neuen Verträge garantieren weiterhin gute und faire Arbeitsbedingungen bei der Post und berücksichtigen sowohl die Bedürfnisse des Unternehmens als auch die Anliegen der Mitarbeitenden.

© Yoshiko Kusano

Die Schweizerische Post, die Gewerkschaft syndicom und der Personalverband transfair haben in den vergangenen eineinhalb Jahren über einen neuen GAV Post verhandelt. Heute haben nun die Entscheidgremien der drei Sozialpartner das Ergebnis der Verhandlungen gutgeheissen. Per 1. Januar 2016 erhält somit jede der drei Konzerngesellschaften Post CH AG, PostAuto Schweiz AG und PostFinance AG je einen neuen GAV, dessen Eckwerte in einem übergeordneten Dach-GAV geregelt sind.

 



Faire Arbeitsbedingungen auch mit neuem GAV

Bei der Vertragsunterzeichnung zeigten sich die drei Sozialpartner zufrieden mit dem Ergebnis. Das Vertragswerk berücksichtigt sowohl die Bedürfnisse des Unternehmens als auch die Anliegen der Mitarbeitenden. Aus Sicht der Sozialpartner bleibt die Post auch mit den neuen Verträgen eine zuverlässige Arbeitgeberin mit fairen Arbeitsbedingungen.

 



Lohnmassnahmen 2016

Im Rahmen der GAV-Verhandlungen sind auch die Lohnmassnahmen 2016 festgelegt worden. Dabei haben sich die Sozialpartner für die Post CH AG und die PostFinance AG darauf geeinigt, 0,6 Prozent der Lohnsumme für individuelle, leistungsbezogene Lohnmassnahmen einzusetzen. Zudem erhalten alle Mitarbeitenden eine Einmalzahlung von 400 Franken. Bei der PostAuto Schweiz AG wird 0,4 Prozent der Lohnsumme für individuelle, leistungsbezogene Lohnmassnahmen eingesetzt.

Weitere Verhandlungen stehen an

In der zweiten Jahreshälfte starten die Verhandlungen über die Anstellungsbedingungen für verschiedene weitere Konzerngesellschaften der Post. Die Gesamtarbeitsverträge für die Swiss Post Solutions AG, die Presto Presse-Vertriebs AG und die PostLogistics AG wurden bereits zu früheren Zeitpunkten verhandelt. Alle Verhandlungen waren notwendig geworden durch die neue Postgesetzgebung, die seit Ende 2012 in Kraft ist.

(Bilder: © Yoshiko Kusano)

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