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Sozialpartnerschaft stärken: Mehr allgemeinverbindliche GAV

Aus Arbeitnehmersicht gibt die wirtschaftliche und soziale Lage der Schweiz Anlass zur Sorge

SGB-Jahresmedienkonferenz 2014

  • Obwohl die Schweiz im internationalen Vergleich höchste Löhne hat, sind weniger als 50 Prozent der Arbeitnehmenden durch GAV-Mindestlöhne geschützt. Weil der Bund GAV eher behindert als fördert, und weil viele Arbeitgeber als Anti-Sozialpartner GAV ablehnen, ist die GAV-Abdeckung in der Schweiz vergleichsweise tief und die Sozialpartnerschaft schwach.
  • Der Bundesrat will die Leistungsfähigkeit der Altersvorsorge verschlechtern, obwohl bereits heute die „Fortsetzung des gewohnten Lebens in angemessener Weise“ nicht gewährleistet ist obwohl dieses Ziel in der Bundeverfassung festgelegt ist. Das Projekt Altersvorsorge 2020 würde bei tiefen und mittleren Einkommen zu starken Kaufkrafteinbussen führen, weil sie viel mehr in die zweite Säule einzahlen müssten.
  • Die Erwerbslosigkeit steigt – vor allem wegen dem überbewerteten Franken. Die Schweiz droht erstmals hinter Deutschland zurückzufallen.
  • Wegen Steuersenkungen in den Kantonen – vor allem für Unternehmen – verhindern nun Sparpakete die für die Sicherung des Schweizer Wohlstandes notwendigen Investitionen in den Service Public. Allein die höheren SchülerInnen-Zahlen werden zusätzliche Bildungsausgaben erfordern.

Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) wird sich im Jahr 2014 mit aller Kraft dafür einsetzen, in diesen Fragen für die Arbeitnehmenden Verbesserungen zu erzielen. Wie der SGB an seiner Jahresmedienkonferenz forderte, muss der GAV-Abdeckungsgrad rasch um rund 10 Prozent auf 60 Prozent erhöht werden. Dazu müssen die Hürden für die Allgemeinverbindlicherklärung von GAV gesenkt werden (Abschaffung des Arbeitgeberquorums). Bund und Kantone müssen GAV fördern (bei Subventionen u.a.). Dank GAV können faire Arbeitgeber nicht durch schwarze Schafe konkurrenziert werden. GAV mit verbindlichen Regeln für Löhne und Arbeitsbedingungen führen zu gerechteren Verhältnissen. Anders als bei individualisierten Lohnsystemen profitieren nämlich bei einem GAV nicht in erster Linie die Gutverdiener. Zudem sind GAV wirksame Instrumente gegen die Lohndiskriminierung der Frauen. Damit auch die Löhne in Branchen ohne GAV geschützt sind, braucht es als unterste Limite für alle einen gesetzlichen Mindestlohn von 22 Fr./h.


Bei der Altersvorsorge 2020 fordert der SGB eine Überarbeitung des Projektes. Insbesondere die erste Säule soll ausgebaut werden. Der SGB hat dazu die Initiative AHVplus eingereicht. Zur Sicherung des Schweizer Wohlstandes braucht es eine angemessene Geld- und Finanzpolitik. Die Kantone müssen die notwendigen Investitionen in Bildung, Infrastruktur und Gesundheitsversorgung tätigen. Sie müssen die unnötigen Steuersenkungen für Unternehmen rückgängig machen. (SGB)

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