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Ständeratskommission korrigiert Altersvorsorge 2020

SGB begrüsst Stossrichtung der Kommission und Festhalten an AHV-Erhöhung

Mit ihren heutigen Entscheiden korrigiert die Sozialkommission des Ständerats (SGK) die krass arbeitnehmerfeindlichen Entscheide des Nationalrats in der Altersvorsorge. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund begrüsst, dass die SGK nicht auf die Provokation der Nationalratsmehrheit eingetreten ist und den Automatismus für Rentenalter 67 sowie die Streichung der Witwenrente ablehnt und gleichzeitig an der Teilkompensation der Pensionskassen-Rentenausfälle über die AHV festhält.

Es wäre falsch, die Senkung des Umwandlungssatzes einzig innerhalb der zweiten Säule zu kompensieren. Dies kommt alle Beteiligten viel teurer zu stehen. Zudem wäre die angestrebte Rentenhöhe trotz der massiv höheren Beiträgen nicht garantiert. Der sicherste und sozialste Weg, die Rentenausfälle zu kompensieren führt über eine Erhöhung der AHV. Die Minderheitsvorschläge der SGK-S lehnt der SGB ab. Diese Vorschläge wären teurer als der Mehrheitsvorschlag. Zudem würden nur Minderheiten von den angestrebten Verbesserungen profitieren.

Der SGB wird erst am Ende der Beratung der Altersvorsorge 2020 Bilanz ziehen. Er wird die Beschlüsse des Parlaments an einer ausserordentlichen Delegiertenversammlung vom 24. März würdigen und über das weitere Vorgehen befinden. (SGB)

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