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Start in die Verhandlungen für einen Gesamtarbeitsvertrag in den Medien

Die Verhandlungsdelegationen haben sich auf die Arbeitsweise geeinigt und sieben Verhandlungsrunden bis Juni 2018 vereinbart. Sie erwarten zwar grosse Herausforderungen, sind aber gewillt, ihren Verbandsgremien ein Verhandlungsergebnis vorlegen zu können, das für die ganze Branche eine Chance darstellt. Ein neuer GAV kann frühestens ab Januar 2019 in Kraft treten.

Am 16. Oktober 2017 hat die erste Verhandlungsrunde für einen neuen Medien-GAV stattgefunden. Er soll die Mindestarbeitsbedingungen der Journalistinnen und Journalisten sowie des technischen Redaktionspersonals in der Deutschschweiz und im Tessin definieren. Verhandelt wird er von impressum und syndicom auf Seite der Arbeitnehmenden sowie vom Verband Schweizer Medien und Stampa Svizzera auf Arbeitgeberseite.

Am ersten Verhandlungstag verständigten sich die Delegationen auf die Arbeitsmethode sowie auf insgesamt sieben Sitzungsdaten bis im Juni 2018. Die Verhandlungsinhalte wurden auf acht Themenblöcke aufgeteilt. Im Frühling werden Vernehmlassungen der zuständigen Versammlungen und Gremien stattfinden. Damit wird sichergestellt, dass das Verhandlungsergebnis sowohl auf Arbeitgeber- als auch auf Arbeitnehmerseite breit abgestützt ist. Insbesondere soll es allen unterschiedlichen Medienunternehmen und Mitarbeitsverhältnissen gerecht werden.

Kommt eine Einigung zustande, so kann ein GAV frühestens ab Januar 2019 in Kraft treten. Das letzte Wort haben auf jeden Fall die Versammlungen jedes Verbands. Erste inhaltliche Gespräche über publizistische Werte der Redaktion bringen den Wunsch aller Verhandlungsparteien zum Ausdruck, auf der Basis einer neuen Sozialpartnerschaft die Zusammenarbeit zu festigen.

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