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Swisscom und die Sozialpartner einigen sich auf neuen Gesamtarbeitsvertrag

© swisscom

Swisscom und die Sozialpartner haben sich auf einen neuen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) und einen neuen Sozialplan ab 2013 geeinigt, die für mindestens drei Jahre gültig sind. Die schon bisher sehr guten Anstellungsbedingungen wurden punktuell verbessert. Aufgrund des besonderen Markt- und Konkurrenzumfelds erhalten die Geschäftsbereiche Swisscom IT Services und cablex neu einen eigenen GAV.  Das Verhandlungsergebnis muss noch von den Entscheidgremien der Sozialpartner bestätigt werden.

Die Gewerkschaft syndicom und der Personalverband transfair haben sich mit Swisscom auf einen neuen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) geeinigt, der mindestens drei Jahre gültig ist. Obwohl Swisscom Mitarbeitende schon heute von sehr guten Anstellungsbedingungen profitieren, enthält der GAV für Swisscom (ohne IT Services und cablex) für alle Mitarbeitenden Verbesserungen. Dem GAV sind heute rund 14’000 Mitarbeitende unterstellt.

GAV bringt Verbesserungen für alle Mitarbeitenden
Zu den wichtigsten Neuerungen gehört, dass Mitarbeitende ab dem 50. Altersjahr neu 27 Ferientage erhalten (ab 2015 Mitarbeitende ab 45 Jahren). Der Mutterschaftsurlaub wurde um eine Woche auf neu 17 Wochen und der Gewerkschaftsurlaub erhöht. Die Lernenden sind neu dem GAV unterstellt. Der Mindestlohn der Mitarbeitenden beträgt jährlich neu CHF 52'000. Bei der Arbeitszeit wurden Verbesserungen für Teilzeitmitarbeitende und Mitarbeitende ab dem 58. Lebensjahr erzielt. Bei Krankheit und Unfall gewährt Swisscom während zwei Jahren neu eine Lohnfortzahlung von 100 Prozent. Swisscom bietet den Mitarbeitenden zudem an, sich im Rahmen eines bezahlten Absenztages für Corporate Volunteering-Einsätze zu engagieren.

Um Wachstum in angrenzenden oder neuen Geschäftsfeldern zu ermöglichen, sollen künftig neu erworbene Gesellschaften erst nach einer Übergangsphase von zwei bis drei Jahren mit den Sozialpartnern über eine GAV-Lösung verhandeln. Der neue Sozialplan, der bei Stellenabbau weiterhin sehr gute Leistungen vorsieht, setzt mit Weiterbildungsmassnahmen vermehrt auf eine verbesserte Arbeitsmarktfähigkeit der Mitarbeitenden.

Eigener Gesamtarbeitsvertrag für Swisscom IT Services und cablex
Die Geschäftsbereiche IT Services und cablex werden künftig einem eigenen GAV unterstehen. Dieser trägt den besonderen Branchenverhältnissen dieser Geschäftszweige Rechnung. Wichtig beim GAV für IT Services ist ein vereinfachtes und harmonisiertes Lohnsystems innerhalb der IT Services-Gruppe. Bei der im Netzbau tätigen cablex wurden die Anstellungsbedingungen an die Branche angepasst, insbesondere bei der Arbeitszeit.
IT Services und cablex werden künftig eigene Lohnverhandlungen führen. Beide Unternehmen schliessen sich dem Sozialplan von Swisscom an.

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