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Swisscom und die Weiterbildung: Da geht noch was

syndicom hat bei den Swisscom-Mitarbeitenden eine Online-Umfrage zur Aus- und Weiterbildung durchgeführt. Die Ergebnisse zeigen, dass Handlungsbedarf besteht: beim Erhalt und der Verbesserung der Arbeitsmarktfähigkeit, bei der zur Verfügung gestellten Arbeitszeit und bei der finanziellen Unterstützung. 86 Prozent der Befragten möchten mehr Aus- oder Weiterbildungen besuchen können. 

 

Im letzten Dezember hat syndicom im Auftrag der GAV-Strategiegruppe die Swisscom-Mitarbeitenden mit Hilfe einer Online-Umfrage zur Aus- und Weiterbildung befragt. Die Umfrage-Ergebnisse sollen eine Grundlage liefern für die Verhandlungen zur Weiterentwicklung des Gesamtarbeitsvertrags bei der Swisscom. Teilgenommen haben 1158 Mitarbeitende. Die Umfrage-Ergebnisse wurden hinsichtlich der Altersverteilung gewichtet und entsprechend angepasst.

Vernachlässigtes Anliegen: Arbeitsmarktfähigkeit

Knapp ein Drittel der Befragten gaben an, sie hätten seit ihrer Anstellung bei Swisscom keine Aus- oder Weiterbildung besucht, die auch zum Erhalt der Arbeitsmarktfähigkeit aus­ser­halb von Swisscom dienen könnte. Auffällig ist, dass Frauen bedeutend weniger solche Weiterbildungen besucht haben als Männer. Fast die Hälfte (43%) der Befragten insgesamt sind eher nicht oder überhaupt nicht der Meinung, dass die Swisscom bemüht sei, die Arbeitsmarktfähigkeit der Mitarbeitenden zu verbessern.

Andererseits haben zwei Drittel der Befragten derartige Weiterbildungen besucht. Sie bejahen denn auch, dass diese für die Sicherung der Arbeitsmarktfähigkeit ausserhalb von Swisscom «eher gut» bis «sehr gut» geeignet sind. Ältere Mitarbeitende und jene mit über zwanzig Dienstjahren stimmen jedoch deutlich weniger zu.

Eigenes Geld und eigene Freizeit

Mehrheitlich hat zwar Swisscom die gesamten Kosten übernommen, aber mit 41% musste doch ein grosser Teil der Mitarbeitenden selber einen Beitrag leisten. Offen bleibt, wie es zu solchen Unterschieden kommen kann. Diese Frage stellt sich auch im Zusammenhang mit der zur Verfügung gestellten Arbeitszeit für Bildungsmassnahmen, denn die Hälfte der Befragten musste dafür einen Teil ihrer Freizeit opfern. Immerhin knapp ein Drittel (32%) sind zudem «eher nicht» oder «überhaupt nicht einverstanden» mit der Aussage, dass die Swisscom die Mitarbeitenden finanziell ausreichend unterstütze. Gut ein Drittel lehnen die Aussage ab, dass Swisscom bei der Finanzierung die Bedürfnisse der Mitarbeitenden berücksichtige. Und sogar 40% empfinden die Entscheide zur finanziellen Unterstützung als «eher nicht» oder «überhaupt nicht transparent» und nachvollziehbar.

86% möchten mehr Schulungen besuchen

Bei der Betrachtung der Anzahl Aus- und Weiterbildungen pro Person in den letzten zwölf Monaten, in den letzten drei Jahren und fünf Jahren fällt auf, dass jeweils gut die Hälfte der Befragten ein bis zwei Aus- und Weiterbildungen besucht hat. Die Aus- und Weiterbildung von Swisscom-Mitarbeitenden beschränkt sich also mehrheitlich auf nur ein bis zwei Massnahmen pro Person.

43% der Aus- und Weiterbildungen standen im Zusammenhang mit der Digitalisierung oder mit neuen Technologien, wobei bei Frauen dieser Anteil kleiner war. Die grosse Mehrheit der Befragten bezeichnet die letzte Aus- oder Weiterbildung als «nützlich» bis «sehr nützlich».

Drei Viertel der Befragten haben im letzten Jahr mit Vorgesetzten ein Gespräch über die Weiterbildung geführt. Resultat: 86% möchten mehr Aus- oder Weiterbildungen besuchen, wobei es auch bei den älteren Mitarbeitenden noch 77% sind.

80% der Befragten wünschen sich, dass Aus- und Weiterbildungen auch dann von der Swisscom unterstützt werden, wenn kein Bezug zu ihrer aktuellen Funktion besteht.

Schlagwort mit Inhalt füllen

Diese Erkenntnisse werden bei den GAV-Verhandlungen einfliessen und zusätzliche Argumente liefern für einen wirklichen Anspruch auf Aus- und Weiterbildung. Denn das Schlagwort der permanenten Weiterbildung muss mit Inhalt gefüllt und von den Unternehmen mitgetragen werden.

syndicom fordert von der Swisscom einen jährlichen Anspruch auf fünf Bildungstage – und dass dieser Anspruch nicht verjährt, um auch grössere Aus- und Weiterbildungen zu ermöglichen.

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