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Swisscom wollte Mittagsspesen nicht rückerstatten

Mobiles Arbeiten liegt im Trend: Aus Sicht der Unternehmen geht mobiles Arbeiten einher mit flexiblerem Arbeiten. Für die Beschäftigten verträgt sich mobiles Arbeiten gut mit anderen Lebensbereichen. Aus gesellschaftlicher Sicht verteilt sich die räumliche Mobilität besser durch mobiles Arbeiten.

versuch, das Gesetz auszuhebeln

Eine Entschädigung für das Mittagessen steht allen Beschäftigten in der Schweiz zu, auch wenn sie ausserhalb des vertraglich vereinbarten Arbeitsortes arbeiten. Swisscom sah dies plötzlich nicht mehr so. Es spiele keine Rolle, ob man in der gewohnten Swisscom-Kantine esse oder an einem anderen Standort, hiess es. Tut es aber sehr wohl. Denn die Arbeit ausserhalb des vertraglich vereinbarten Arbeitsortes verursacht Umtriebe. Unternehmen sind daher verpflichtet, die Mittagsspesen rückzuerstatten.

syndicom hat erfolgreich interveniert

Nach hartnäckigen Diskussionen mit syndicom hat dies letztlich auch Swisscom eingesehen. Die Mittagsspesen werden jetzt wieder diskussionslos rückerstattet, wenn Beschäftigte ausserhalb ihres vertraglich vereinbarten Arbeitsortes arbeiten müssen. (SF)

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